Ziele- die Vermittlung von zentralen Fragestellungen, Theorien und Methoden zum Verständnis von Bildungsprozessen und zur Analyse der Erziehungswirklichkeit; - die Vermittlung grundlegender Qualifikationen für wissenschaftliches Arbeiten im sozialen/pädagogischen Berufsfeld; - die Bildung von Kompetenzen und Fähigkeiten, die zu weiterführenden Studien befähigen;
AnforderungenReifezeugnis oder Studienberechtigungsprüfung
Mindestens 10 ECTS-Punkte müssen im Rahmen von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erbracht werden.
Pflichtmodule (65 ECTS-Punkte):
3 Pflichtmodulgruppen; mindestens 30 ECTS-Punkte müssen im Rahmen von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erbracht werden.
- Gegenstandstheorie der Bildungswissenschaft
- Bildung, Gesellschaft und Individuum
- Methodologie und Methoden der Bildungswissenschaft
Schwerpunkte (40 ECTS-Punkte):
Zur Wahl stehen 4 Schwerpunkte mit mehreren Modulen; das jeweils erstgenannte Modul ist Pflicht für alle Studierenden; aus einem Schwerpunkt sind nicht mehr als 15 ECTS-Punkte anrechenbar;
- Bildung im Wandel (Education and Change) - Pflichtmodul: Theorie - Praxis - Transformation
- Lehren und Lernen (Curriculum and Instruction) - Pflichtmodul: Allgemeine Didaktik
- Inklusive Pädagogik bei speziellem Bedarf (Special Needs and Inclusive Education) - Pflichtmodul: Grundlagen der Heilpädagogik und Inklusiven Pädagogik
- Bildung, Beratung und Entwicklung über die Lebensalter (Education, Counseling and Human Development) - Pflichtmodul: Beratung und Persönlichkeitsentwicklung
Wahlbereich (30 ECTS-Punkte):
Dieses Modul können Studierende zwischen dem 1. und 6. Semester aus dem Angebot der Bildungswissenschaft, aber auch aus anderen Studien (Erweiterungscurricula) absolvieren.
Forschungspraktikum (10 ECTS-Punkte):
umfasst mind. 160 Arbeitsstunden, praktikumsbegleitendes Seminar;
Praktikumsort, Forschungsfrage und Durchführungsmodus werden mit dem/der LehrveranstaltungsleiterIn vereinbart;
Abschluss durch Praktikumsbericht, der als Grundlage für die Bachelorarbeit I dienen kann;
Bachelorarbeit I+II (20 ECTS-Punkte):
Die Bachelorarbeit I wird im Rahmen einer das Forschungspraktikum ergänzenden Lehrveranstaltung erstellt (gleiche/r Lehrende/r).
Die Arbeit soll einschließlich Anlagen, Literaturverzeichnis, etc. nicht mehr als 50.000 Zeichen umfassen.
Die Bachelorarbeit II widmet sich Fragestellungen aus einem der Pflichtmodule oder einem der Schwerpukte und wird im Rahmen eines dazugehörigen Seminars angefertigt.
Die Arbeit soll einschließlich Anlagen, Literaturverzeichnis, etc. nicht mehr als 50.000 Zeichen umfassen.