Bachelor Fagott

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Bachelor Fagott

  • Ziele Kernanliegen des Instrumentalstudiums ist die ganzheitliche Ausbildung (Entwicklung der instrumentalistisch/künstlerischen Fähigkeiten sowie der sozialen Kompetenz und der eigenen Persönlichkeit) der Studierenden zu BerufsmusikerInnen für die Bereiche Orchester, Kammermusik und Solistisches Spiel in den Epochen Alte Musik, Klassik, Romantik, Klassische Moderne und Zeitgenössische Musik. Neben dem Erwerb der Kernkompetenzen bietet das Studium die Möglichkeit, besondere Begabungen und Interessen der Studierenden zu fördern. Das Bachelorstudium schafft somit auch die Grundlage für eine spätere postgraduale Spezialisierung, wobei didaktischer Transparenz und pädagogischer Bewusstheit besondere Bedeutung zukommt.
  • Anforderungen - Altersgrenzen Mindestalter: 17 Jahre Höchstalter: 20 Jahre Auf besondere Empfehlung eines Lehrers des Zentralen künstlerischen Faches kann das Höchstalter überschritten bzw. das Mindestalter unterschritten werden. Ein schriftliches Empfehlungsschreiben ist der Anmeldung beizulegen. Die Genehmigung erfolgt durch den Abteilungsvorstand der Abteilung 4. - Zulassungsvoraussetzungen Erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung in den Teilen: - Zentrales künstlerisches Fach, - Überprüfung musikalischer Hörfähigkeit - Musiktheorie - Nachweis der Deutschkenntnisse: StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. - Zulassungsprüfung Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der StudienplatzanwärterInnen zur gewählten Studienrichtung und gliedert sich (je nach beantragter Studienform, siehe oben) in folgende Teile: 1. Zentrales künstlerisches Fach (ZkF): - Vortrag eines künstlerischen Programms: für Bachelorstudium, außerordentliches Studium und Vorbereitungslehrgang: 2–3 Werke eigener Wahl; (die Anforderungen werden individuell nach Alter und Vorstudien der StudienplatzanwärterInnen bemessen) - Blattspiel (entfällt für StudienplatzanwärterInnen des Vorbereitungslehrgangs) - Fachgespräch Notenmaterial und Instrumente (ausgenommen Schlagwerk) muss der/die Kandidat/in zur Zulassungsprüfung mitbringen. Ein Korrepetitor steht zur Verfügung. 2. Überprüfung musikalischer Hörfähigkeit: mündlich ca. 5–8 Minuten im Rahmen der Prüfung im (ZkF): - Erkennen von Dur- und Moll-Akkorden, sowie Sept-Akkorden in den verschiedenen Umkehrungslagen - Blattsingübung in der Länge von ca. 2 Zeilen in Dur- und/oder Moll-Tonarten (natürlich, harmonisch, melodisch) schriftlich ca. 45 Minuten: - Rhythmusdiktat - Heraushören von falsch gespielten Tönen (Halbton zu hoch oder Halbton zu tief) einer tonalen Melodie - Einstimmiges Melodiediktat - Notieren einer Bassstimme zu einer vorgegebenen Melodie (ca. 4 Takte) in den Grundstufen 1, 4 und 5 jedoch mit Verbindungstönen - Notieren einer Mittelstimme (Sopran und Bass vorgegeben; ca. 4 Takte) in den Grundstufen 1, 4 und 5 - Erkennen der Umkehrungen von vierstimmigen Harmonien - Erkennen der Intervalle kleine und große Sekund, kleine und große Terz, reine Quart, reine Quint, große und kleine Sexte, große und kleine Septime und Oktave innerhalb einer Oktave 3. Prüfung in Musiktheorie: schriftlich, ca. 1 Stunde - Drei- und Vierklänge in verschiedener Stellung und Lage notieren; jeweils 3 Beispiele im Violinschlüssel und 3 Beispiele im Bassschlüssel - Tonleitern in verschiedenen Schlüsseln notieren (Dur, Moll) - Harmonisieren einer Melodie mit den Hauptfunktionen der 1., 4. und 5. Stufe (Halbschluss, Ganzschluss) - Transponieren eines mehrstimmigen Satzes (ca. 4 Takte) bis zu einer großen Terz auf- oder abwärts - Benennen von harmoniefremden Tönen (Durchgang, Wechselnote, Vorhalt) und Schlusswendungen (Ganz- und Halbschluss) Ein Muster-Testblatt für die Theorieprüfung liegt im Studienreferat der Konservatorium Wien Privatuniversität auf.
  • Titel Bachelor of Arts (BA)
  • Inhalt Facts

    - Dauer in Sem.: 8

    - ECTS: 240

    - Akadem. Graf: Bachelor of Arts (BA)

    - Altersgrenze: 17 / 20

    - SKZ: Studienkennzahl: 033 126


    Aufbau des Studiums

    Das Bachelorstudium gliedert sich in 2 Abschnitte von jeweils 4 Semestern, wobei die ersten beiden Semester des 1. Abschnitts als Studieneingangsphase gestaltet sind und eine Studienprüfung vom ersten in den zweiten Abschnitt vorgeschrieben ist:
    Das Studium wird am Ende des 8. Semesters mit der Bachelorprüfung abgeschlossen.

    1. Abschnitt (Semester 1 – 4)

    Im ersten Abschnitt sind Pflichtfächer im Bereich ZkF und ELV vorgeschrieben.
    Die Studieneingangsphase umfasst die Semester 1 und 2, am Ende der Studieneingangsphase findet ein Beratungsgespräch mit dem Abteilungsvorstand statt.
    Im 4. Semester ist eine schriftliche Arbeit (siehe Punkt 3, Studienprüfung) zu verfassen. Nach dem 4. Semester findet die Studienprüfung zur Zulassung in den 2. Abschnitt statt.

    2. Abschnitt (Semester 5 – 8)

    Im zweiten Abschnitt sind sowohl Pflichtfächer (ZkF und ELV) als auch Wahlpflichtfächer im Bereich ELV vorgeschrieben. Im 8. Semester ist eine schriftliche Arbeit (siehe Punkt 3, Bachelorprüfung) zu verfassen. Nach dem 8. Semester findet die Bachelorprüfung statt.

    Die als Studieneingangsphase gestalteten ersten beiden Semester des Bachelorstudiums dienen u. a. auch dazu, den Studierenden einen Überblick über die Möglichkeiten der Ausbildung an der Konservatorium Wien Privatuniversität und die damit verbundenen Berufsaussichten zu vermitteln. Auf Grundlage der gewonnen Erfahrungen gestalten die Studierenden, nach einem beratenden Gespräch mit dem Abteilungsvorstand, ihr weiteres Studium.

    Im Bachelorstudium befassen sich die Studierenden im Bereich des zentralen künstlerischen Faches (ZkF) mit der Weiterentwicklung instrumentalistisch/künstlerischer Fähigkeiten hinsichtlich musikalischer Kriterien unter besonderer Berücksichtigung des spezifischen Wiener Klang- und Musizierstils.

    Die ergänzenden Lehrveranstaltungen (ELV) bieten den Studierenden die Möglichkeit, sich durch die Auseinandersetzung mit theoretischen und praktischen musikalischen Inhalten ein umfangreiches fachliches Wissen anzueignen, welches in der Realisierung musikalischer Werke verschiedenster Epochen seinen Niederschlag findet.

    Darüber hinaus bietet der ab dem 5. Studiensemester angebotene Wahlpflichtfächerkatalog den Studierenden die Möglichkeit, persönliche Interessen und Neigungen in das jeweilige Studium einfließen zu lassen bzw. die Grundlagen für eine spätere Spezialisierung im Masterstudium zu schaffen.

    Die verschiedensten Möglichkeiten öffentlicher Auftritte bieten den Studierenden Raum, die erarbeiteten Fähigkeiten aus dem ZkF und dem Bereich der ELV zu erproben und auf Grundlage der daraus resultierenden Erkenntnisse das Studium zielgerichtet auf das Berufsleben auszurichten. Der Praxisbezug zwischen Lehre und Ausführung ist dadurch in hohem Maße gegeben. Besondere Rücksicht bei öffentlichen Auftritten wird auf den Studienstatus der einzelnen Studierenden genommen, um eine effektive künstlerische Entwicklung sicher zu stellen. Die öffentlichen Veranstaltungen reichen von Konzerten, in deren Rahmen Studierende sich erstmals öffentlich präsentieren können, bis hin zu solchen, welche die eigentliche Berufssituation widerspiegeln. So erproben die Studierenden kontinuierlich ihre Fähigkeiten in Solistischem Spiel, Kammermusik verschiedenster Ensemblezusammensetzungen bis hin zu Orchesterprojekten. Die Repertoireübungen, welche die Orchesterkonzerte vorbereitend unterstützen, bieten den Studierenden zusätzlich die Möglichkeit, sich umfangreiche Repertoirekenntnisse anzueignen und entsprechende Spielroutine zu entwickeln, welche im realen Berufsleben unerlässlich ist.
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