Bachelor Schlagwerk

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Bachelor Schlagwerk

  • Ziele Kernstück des Masterstudiums ist die Vernetzung von theoretischem Wissen und praktischen Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Realisierung musikalischer Werke aller Gattungen und Epochen zur Erweiterung der fachlichen und persönlichen Berufsqualifikationen. Darüber hinaus erhalten die Studierenden Grundlagenkenntnisse im Bereich „Selbstmanagement und Rechtsgrundlagen“, welche als Hilfestellung hinsichtlich der Präsentation und Vermarktung der eigenen künstlerischen Persönlichkeit dienen.
  • Anforderungen - Altersgrenzen Mindestalter: 17 Jahre Höchstalter: 20 Jahre Auf besondere Empfehlung eines Lehrers des Zentralen künstlerischen Faches kann das Höchstalter überschritten bzw. das Mindestalter unterschritten werden. Ein schriftliches Empfehlungsschreiben ist der Anmeldung beizulegen. Die Genehmigung erfolgt durch den Abteilungsvorstand der Abteilung 4. - Zulassungsvoraussetzungen Erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung in den Teilen: - Zentrales künstlerisches Fach, - Überprüfung musikalischer Hörfähigkeit - Musiktheorie - Nachweis der Deutschkenntnisse: StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. - Zulassungsprüfung Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der StudienplatzanwärterInnen zur gewählten Studienrichtung und gliedert sich (je nach beantragter Studienform, siehe oben) in folgende Teile: 1. Zentrales künstlerisches Fach (ZkF): - Vortrag eines künstlerischen Programms: für Bachelorstudium, außerordentliches Studium und Vorbereitungslehrgang: 2–3 Werke eigener Wahl; (die Anforderungen werden individuell nach Alter und Vorstudien der StudienplatzanwärterInnen bemessen) - Blattspiel (entfällt für StudienplatzanwärterInnen des Vorbereitungslehrgangs) - Fachgespräch Notenmaterial und Instrumente (ausgenommen Schlagwerk) muss der/die Kandidat/in zur Zulassungsprüfung mitbringen. Ein Korrepetitor steht zur Verfügung. 2. Überprüfung musikalischer Hörfähigkeit: mündlich ca. 5–8 Minuten im Rahmen der Prüfung im (ZkF): - Erkennen von Dur- und Moll-Akkorden, sowie Sept-Akkorden in den verschiedenen Umkehrungslagen - Blattsingübung in der Länge von ca. 2 Zeilen in Dur- und/oder Moll-Tonarten (natürlich, harmonisch, melodisch) schriftlich ca. 45 Minuten: - Rhythmusdiktat - Heraushören von falsch gespielten Tönen (Halbton zu hoch oder Halbton zu tief) einer tonalen Melodie - Einstimmiges Melodiediktat - Notieren einer Bassstimme zu einer vorgegebenen Melodie (ca. 4 Takte) in den Grundstufen 1, 4 und 5 jedoch mit Verbindungstönen - Notieren einer Mittelstimme (Sopran und Bass vorgegeben; ca. 4 Takte) in den Grundstufen 1, 4 und 5 - Erkennen der Umkehrungen von vierstimmigen Harmonien - Erkennen der Intervalle kleine und große Sekund, kleine und große Terz, reine Quart, reine Quint, große und kleine Sexte, große und kleine Septime und Oktave innerhalb einer Oktave 3. Prüfung in Musiktheorie: schriftlich, ca. 1 Stunde - Drei- und Vierklänge in verschiedener Stellung und Lage notieren; jeweils 3 Beispiele im Violinschlüssel und 3 Beispiele im Bassschlüssel - Tonleitern in verschiedenen Schlüsseln notieren (Dur, Moll) - Harmonisieren einer Melodie mit den Hauptfunktionen der 1., 4. und 5. Stufe (Halbschluss, Ganzschluss) - Transponieren eines mehrstimmigen Satzes (ca. 4 Takte) bis zu einer großen Terz auf- oder abwärts - Benennen von harmoniefremden Tönen (Durchgang, Wechselnote, Vorhalt) und Schlusswendungen (Ganz- und Halbschluss) Ein Muster-Testblatt für die Theorieprüfung liegt im Studienreferat der Konservatorium Wien Privatuniversität auf.
  • Titel Bachelor of Arts (BA)
  • Inhalt Facts

    - Dauer in Sem.: 8

    - ECTS: 240

    - Akadem. Graf: Bachelor of Arts (BA)

    - Altersgrenze: -

    - SKZ = Studienkennzahl: 033 132

    Das viersemestrige Studium entwickelt die bereits erworbenen Fähigkeiten des Bachelorstudiums im ZkF und im Bereich der ELV weiter und verbindet kontinuierlich theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten, um einen komplexen Zugang zur Erarbeitung und Realisierung musikalischer Werke zu entwickeln. Unterschiedliche Möglichkeiten für öffentliche Auftritte stellen den Praxisbezug sicher.

    Durch die Bildung von Schwerpunkten aus dem Bereich der Wahlpflichtfächer können zusätzliche Qualifikationen hinsichtlich der angestrebten Berufsziele erworben werden.

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