Bachelor Singschulpädagogik

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Bachelor Singschulpädagogik

  • Ziele Die Zielsetzung des kunstpädagogischen Studiums Elementare Musikpädagogik (EMP) ist die Ausbildung von Lehrendenpersönlichkeiten, die den Anforderungen zeitgemäßer, kreativer Musikvermittlung auf breiter Basis und in vielen Berufsfeldern gerecht werden. Die AbsolventInnen sind für den Musikunterricht mit Menschen aller Altersstufen vorbereitet und somit in der Lage an Musikschulen, Singschulen, Kindergärten, Tanzschulen, Kunstschulen, kreativen Zentren, sozialen Einrichtungen und allgemein bildenden Schulen zu unterrichten und interdisziplinär zu arbeiten. Durch die Einbeziehung von bildender und darstellender Kunst sowie Sprache und Bewegung/Tanz in Verbindung mit den musikalischen Kernbereichen Gesang und Instrument, repräsentiert durch das beiden Studienzweigen gemeinsame Zentrale künstlerische Fach „Elementares Musiktheater“, wird sowohl die Fähigkeit zur interdisziplinären musikpädagogischen Arbeit geschult als auch die Fähigkeit, auf die aktuellen Entwicklungen in Lehre und Forschung sinnvoll eingehen zu können. Die Ausbildung berücksichtigt durch die spezielle Aufmerksamkeit auf Eigen- und Fremdwahrnehmung die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden in künstlerischer wie pädagogischer Hinsicht, fördert im Rahmen von Gruppenunterricht deren soziale Kompetenz und vermittelt die Basis zur elementarmusikpädagogischen Arbeit mit Gruppen und an einem Instrument im künstlerischen, pädagogischen und allgemein kreativen Bereich. Im Bereich der Forschung sind insbesonders spartenübergreifende kunstpädagogische Konzepte und die Entwicklung zeitgemäßer Vermittlungsformen musikpädagogischer Inhalte von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus existieren derzeit auch Forschungsprojekte im Bereich Sprachentwicklung und Musik, Naturwissenschaften und Musik sowie Mathematik und Musik, in welche die Studierenden einbezogen werden.
  • Anforderungen Voraussetzung für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung ist die Einhaltung einer Mindestaltersgrenze von 17 Jahren. Voraussetzung für eine Aufnahme in das Studium ist die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung sowie die Verfügbarkeit eines Studienplatzes. Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatz-AnwärterInnen zur gewählten Studienrichtung in den Teilbereichen: 1. Musikalische Interaktion über ein vorbereitetes Thema, z. B.: Naturbild, Gefühl, Begriff, Spruch/Sprichwort, Gedicht, Kurzgeschichte, Szene, Tanz etc. Gestaltung des gewählten Themas mit mindestens 3 Mitwirkenden, die bei der Prüfung aus den anwesenden MitbewerberInnen gewählt werden, durch Umsetzung in Klang – mit eigenem Instrument und/oder Orff-Instrumentarium und/oder Stimme – und/oder Bewegung. Dieser Prüfungsteil muss bei Studienbewerbern für die Studienrichtung Singschulpädagogik unter dem Aspekt „Stimme” stehen. 2. Gewähltes Instrument - für EMP: Klavier, Gitarre oder Blockflöte bzw. anderes Instrument (im Falle eines gleichzeitig verlaufenden Studiums eines anderen Instrumentes an der KWU bzw. an einem vergleichbaren anderen Institut kann dieses mittels Beschlusses der Studienkommission für das Gewählte Instrument bzw. das Zweitinstrument angerechnet werden) - für Singschulpädagogik obligatorisch: Klavier a) Vortrag von 4 Solowerken eigener Wahl mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilepochen (bei Gewähltem Instrument Klavier bzw. Gitarre: optional ein Werk in begleitender Funktion) b) 1 Stück prima vista 3. Zweitinstrument - für EMP: Klavier, Gitarre oder Blockflöte bzw. anderes Instrument (im Falle eines gleichzeitig verlaufenden Studiums eines anderen Instrumentes an der KWU bzw. an einem vergleichbaren anderen Institut kann dieses mittels Beschlusses der Studienkommission für das Gewählte Instrument bzw. das Zweitinstrument angerechnet werden) - für Singschulpädagogik obligatorisch: Blockflöte Vortrag von 3 Solowerken eigener Wahl leichteren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilepochen (bei Gewähltem Instrument Klavier bzw. Gitarre: optional ein Werk in begleitender Funktion) Zusätzliches Vorspiel auf anderen Instrumenten bzw. auch Vorlage von Arbeiten aus anderen Künsten – wenn vorhanden - ist erwünscht. 4. Stimme a) Singen - für EMP: Nachweis des Umganges mit der Stimme durch den Vortrag von 3 Stücken nach Wahl (Volks-/Kunstlied, Oper/Operette/Musical) aus verschiedenen Stilbereichen, davon 1 Kunstlied obligatorisch, sowie Feststellung der Beschaffenheit der Stimme durch Skalensingen (Dur, Moll) und 1 Stück prima vista - für Singschulpädagogik: Nachweis des Umganges mit der Stimme durch den Vortrag von 3 Liedern (Volks-/Kunstlied) und 2 Arien nach Wahl (Oper/Operette/Musical) mittleren Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilbereichen, davon 1 Kunstlied obligatorisch, sowie Feststellung der Beschaffenheit der Stimme durch Skalensingen (Dur, Moll) und 1 Stück prima vista Aspekte: Gesundheit, Belastbarkeit und Umfang der Stimme, angemessene musikalische Gestaltung der ausgewählten Werke. Zumindest zwei Werke müssen in deutscher Sprache gesungen werden. Alle Stücke sind auswendig vorzutragen. b) Sprechen Vortrag eines deutschsprachigen Gedichtes oder Prosatextes eigener Wahl Aspekte: stimmliche Belastbarkeit, Aussprache, Deutlichkeit, Ausdrucksfähigkeit, Gestaltung des Textes 5. Theorie- und Gehörbildungstest (praktisch) Mit einem Instrument eigener Wahl: Rhythmus a) 2-3 verschiedene auf einem Ton vorgespielte Rhythmen nachspielen b) Rhythmus nachspielen und Phrase sinnvoll ergänzen (2 + 2 Takte) Melodie/Tonfolgen a) ausgehend von einem gegebenen Anfangston: Wiederholen einer vorgespielten Melodie/Tonfolge b) Nachspielen eines Melodieanfanges, Erfinden einer sinnvollen Ergänzung c) Hören und Benennen von Intervallen und 3-4stimmigen Akkorden Frei erfundene Begleitung - zum eigenen Singen - auf Klavier/Gitarre oder Stabspiel (mit kurzer Vorbereitungszeit) Kurze Improvisation mit einem Instrument eigener Wahl/mit Stimme 6. Nachweis der Deutschkenntnisse StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. 7. Fachgespräch zur Feststellung der pädagogischen Eignung Sämtliche Prüfungsteile müssen positiv absolviert werden. Notenmaterial und Instrumente sind zur Zulassungsprüfung mitzubringen. Ein eigener Korrepetitor kann mitgebracht werden. Aufnahme Voraussetzung für eine Aufnahme in das Studium ist die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung sowie die Verfügbarkeit eines Studienplatzes.
  • Titel Bachelor of Arts (BA)
  • Inhalt Aufbau des Studiums

    Der  zentrale künstlerische Bereich ist in beiden Studienrichtungen einerseits durch eine gemeinsame Lehrveranstaltung, nämlich die elementare Arbeit mit Gruppen im Zentralen künstlerischen Fach „Elementares Musiktheater/Künstlerisches Gestalten“, andererseits durch studienrichtungspezifische Fächer vertreten: in der EMP der pädagogisch/didaktische Bereich für EMP und Elementares Musiktheater, in der Singschulpädagogik der Schwerpunkt auf Gesang und Gesangsdidaktik sowie deren künstlerische Umsetzung in einem Chorprojekt.

    Das Zentrale künstlerische Fach „Elementares Musiktheater/Künstlerisches Gestalten“ beinhaltet Technik der musikpädagogischen Arbeit mit Gruppen, künstlerisches Gestalten im Umgang mit dem Orff-Instrumentarium, aber auch klassischen Instrumenten und Gesang (Instrumentation, Improvisation, Arrangement  und Komposition) sowie Interpretation und Improvisation durch Musik, Bewegung/Tanz, Sprache, Mimik und bildende Kunst, bis hin zum Entwickeln und Umsetzen von musikalischen Geschichten in künstlerische Darstellung.

    Im Studienzweig EMP werden die Instrumente Klavier, Gitarre und Blockflöte angeboten. Im Falle des gleichzeitig verlaufenden Studiums eines anderen Instrumentes an der KWU bzw. an einem vergleichbaren anderen Institut kann dieses mittels Beschlusses der Studienkommission für das Gewählte Instrument bzw. das Zweitinstrument angerechnet werden.
    Im Studienzweig „Singschulpädagogik“ sind Blockflöte und Klavier obligatorisch, jedoch kann auch Gitarre als Wahlpflichtfach belegt werden.

    Instrumental/gesangspraktisch-pädagogische Pflichtfächer gehören sowohl für die Entwicklung der künstlerischen und technischen Ausdrucksfähigkeit am Instrument (im Umgang mit der Stimme) als auch für die Erweiterung der Fähigkeiten zur elementarpädagogischen Arbeit im instrumentalen/vokalen Einzel- und Gruppenunterricht mit zum Kern des Studiums.

    Die ergänzenden Lehrveranstaltungen beziehen sich auf folgende thematische Bereiche: Methodik/Didaktik/Unterrichtsplanung/Analyse im Kinder-, Jugend-  und Erwachsenenunterricht, musiktheoretische Pflichtfächer und  Praktika, Erlernen mindestens zweier Instrumente sowie die Auseinandersetzung mit  psychologischen und philosophischen Aspekten, Selbsterfahrung/Supervision und  allgemeine theoretische Grundlagen unter Einbeziehung relevanter Wissenschaften.

    Die Entwicklung und Förderung künstlerischer, pädagogischer und organisatorischer Kompetenzen wird durch die Aufgabe, eigenständige Prüfungsarbeiten in allen künstlerischen Fächern zu entwickeln (4.—8. Semester), durch Hospitation und Lehrpraxis mit Kleinkindern, Kindern und Erwachsenen sowie altersübergreifenden Gruppen (1.—8. Semester) sowie durch Projektarbeiten zur praktischen Berufsvorbereitung (7. und 8. Semester) unterstützt.
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