ZieleDer Lehrgang dient der Perfektionierung der musikalischen und interpretatorischen Fähigkeiten.
AnforderungenAbgeschlossenes Diplom- bzw. Magisterstudium im jeweiligen zentralen künstlerischen Fach an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Die Teilnahme ist weiters von der Einzahlung des Lehrgangsbeitrages sowie sonstigen nachHochschülerschaftgesetz zu entrichtenden Gebühren und Beiträgen abhängig. - Zulassungsprüfung - Über die Zulassung entscheidet ein Prüfungssenat.
Der Lehrgang dient der Perfektionierung der musikalischen und interpretatorischen Fähigkeiten.
Er wird für folgende Instrumente angeboten:
Akkordeon, Basstuba, Blockflöte, Cembalo, Fagott, Flöte, Gitarre, Harfe, Horn, Kammermusik für
Streicher/innen und Pianistinnen/Pianisten (nur als fixes Ensemble ab Triobesetzung), Klarinette,
Klavier, Klavier-Vokalbegleitung, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Saxofon, Schlaginstrumente,
Trompete, Viola, Viola da Gamba, Violine und Violoncello
Es wird die Möglichkeit geboten, in universitätseigenen Konzerten aufzutreten.
Studiengang
Die Studiendauer beträgt 2 Semester.
Nach Zustimmung der Leiterin/des Leiters im zentralen künstlerischen Fach und der
Vizerektorin/des Vizerektors für Lehre besteht die Möglichkeit, den Lehrgang einmal zu wiederholen.
Prüfungsordnung
Die Abschlussprüfung besteht aus dem positiven Abschluss der Lehrveranstaltungsprüfungen.