Kurs: Universitätslehrgang für Musizieren für Kinder und Jugendliche
ZieleZiel des Lehrgangs: Der Universitätslehrgang „Musizieren für Kinder und Jugendliche“ soll unter Mitwirkung von Studierenden in ihrer lehrpraktischen Ausbildung Kindern und Jugendlichen einen ganzheitlich orientierten Musikunterricht bieten.
Anforderungen- Kinder und Jugendliche - Kindgemäßes Interesse für Singen und Musizieren - Physische Eignung zur Teilnahme am Lehrgang Das Mindestalter für die Zulassung wird mit 4 Jahren festgelegt. Die Voraussetzungen für die Zulassung sind im Zuge einer persönlichen Anmeldung zum Lehrgang durch die Lehrgangsleiterin/den Lehrgangsleiter in Absprache mit den Leiterinnen/Leitern der in Z. 5 angeführten Lehrveranstaltungen festzustellen. Über die Aufnahme in den Lehrgang, welche zu Beginn jedes Semesters möglich ist, entscheidet der Vizerektor/ die Vizerektorin für Lehre. Die Teilnehmerzahl für diesen Universitätslehrgang ist begrenzt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Studienplätze, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
TitelZertifikat (Kurs: Universitätslehrgang für Musizieren für Kinder und Jugendliche)
InhaltDer Studienplan für den Universitätslehrgang „Musizieren für Kinder und Jugendliche“ wurde nach UniStG erlassen und zuletzt mit Beschluss der Studienkommission vom 1. Juni 2007 geändert. Die von der Studienkommission am 1. Juni 2007 beschlossenen und vom Senat am 19. Juni 2007 genehmigten Änderungen treten mit 1.9.2007 in Kraft.
Der Universitätslehrgang „Musizieren für Kinder undJugendliche“ soll unter Mitwirkung von Studierenden in ihrer lehrpraktischen Ausbildung Kindern und Jugendlichen einen ganzheitlich orientierten Musikunterricht bieten.
a) Im Bereich der musikalischen Früherziehung steht der kreative und lustvolle Umgang mit Musik in enger Verbindung zu Sprache, Bewegung und bildnerischem Gestalten im Mittelpunkt. Dabei gilt es, die eigenen musikalischen Fähigkeiten zu entdecken, sie spielerisch weiterzuentwickeln
und Räume für immer differenzierter werdende Ausdrucksebenen zu öffnen. Beim Experimentieren, Improvisieren und Gestalten mit Instrumenten und der Stimme wird die Vielfalt von Klängen und musikalischen Elementen erfahren. Durch die Einbeziehung aller Sinne beim Wahrnehmungsprozess wird das Hören von Musik zum „Begreifen“ von Musik. Auf diese Weise werden auch neue Zugänge zu abstrakteren musikalischen Sachverhalten möglich. Freier
und gebundener Tanz führen zur bewussten Wahrnehmung des eigenen Körpers und seiner vielfältigen Ausdrucksmöglichkeiten.
b) Im Bereich des instrumentalen Musizierens oder des Singens (beides im Rahmen der Lehrpraxis) steht das Erlernen des Instruments bzw. des Singens im Sinne eines ganzheitlich orientierten Musikunterrichts im Mittelpunkt.
c) Im Bereich des Kinderchores werden Kompetenzen im Bereich der chorischen Stimmbildung und des Sprechens im Sinne eines lustvollen vokalen Musizierens gefördert.
Der Lehrgang ist am Institut 5 eingerichtet. Die Rektorin/der Rektor bestellt in Absprache mit der Vorständin/dem Vorstand des Instituts 5 eine Leiterin/einen Leiter des Lehrgangs. Die studienrechtlichen Belange werden vom Vizerektor/ von der Vizerektorin für Lehre wahrgenommen.
Nach positiv erfolgter Anmeldung werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer als
außerordentliche Studierende zum Studium zugelassen.
Der Lehrgang „Musizieren für Kinder und Jugendliche“ dauert 8 Semester und besteht aus einem Studienabschnitt. Dieser umfaßt 120 Stunden (= 8 Semesterstunden).
Folgende Fächer werden angeboten:
- Musikalische Früherziehung (Gruppenunterricht) - siehe Pkt. 1a 1 Semesterstunde
- Instrumentales Musizieren (oder Singen) im Rahmen der Lehrpraxis (Einzel- und Gruppenunterricht) - siehe Pkt. 1b 1 Semesterstunde
- Kinderchor bzw. Jugendchor (Gruppenunterricht) - siehe Pkt. 1c 1 Semesterstunde
Bei der Anmeldung ist eines der genannten Fächer zu wählen. Die anderen Fächer können nach Maßgabe der vorhandenen Plätze zusätzlich als Wahlfächer gewählt werden.
- Für eine semesterweise erfolgende und mit einer verbalen Beurteilung versehene
Bestätigung über die Teilnahme ist eine 75%-ige Anwesenheit erforderlich.
- Der Lehrgang ist abgeschlossen, wenn alle acht Semester positiv absolviert worden sind. Die positive Absolvierung des Lehrgangs ist mit einem Abschlusszeugnis zu bescheinigen. Bei entsprechender Eignung kann der ganze Lehrgang wiederholt werden. Über das Vorliegen der Eignung entscheidet die Lehrgangsleiterin/der Lehrgangsleiter in Absprache mit den Leiterinnen/Leitern der in Z. 5 angeführten Lehrveranstaltungen.