Master Allgemeine Linguistik: Grammatiktheorie und kognitive Sprachwissenschaft
Ziele- eine fortgeschrittene Ausbildung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Bereich zwischen kognitiv ausgerichteten Teilbereichen der Linguistik wie Psycho-, Patho- oder Neurolinguistik und den verschiedenen Teilgebieten moderner Grammatiktheorien
PraktikumAbschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
TitelMaster of Arts (MA)
InhaltStudiendauer: 4 Semester
Aufbau:
Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:
- Einführung in die kognitive Psychologie für LinguistInnen (4 ECTS)
- Proseminar zu kognitiver Psychologie für LinguistInnen (6 ECTS)
Grammatiktheorie und kognitive Sprachwissenschaft
(30 ECTS-Punkte):
- Seminar aus diesem Bereich (8 ECTS)
- Proseminar aus diesem Bereich (6 ECTS)
- Proseminar zum Spracherwerb (6 ECTS)
- LV zur Morphologie (6 bzw. 4 ECTS)
- LV zu Typologie und komparativer Grammatiktheorie (4 bzw. 6 ECTS)
Alternative Pflichtmodule - ein Modul ist zu wählen (26 ECTS-Punkte):
Kognitive Sprachwissenschaft (26 ECTS-Punkte):
Privatissimum 1 (4 ECTS)
- Privatissimum 2 (4 ECTS)
- Einführung in die Statistik für LinguistInnen (4 ECTS)
- Praktikum aus Psycho-, Patho- oder Neurolinguistik (6 ECTS)
- Seminar aus Psycho-, Patho- oder Neurolinguistik (8 ECTS)
oder
Grammatiktheorie (26 ECTS-Punkte):
- Privatissimum 1 (4 ECTS)
- Privatissimum 2 (4 ECTS)
- LV aus Phonologie (4 bzw. 6 ECTS)
- Grammatiktheorie und Struktur einer nichtindogerm. Sprache (6 bzw. 4 ECTS)
- Seminar aus Grammatiktheorie (8 ECTS)
Theorie der Diachronie (8 ECTS-Punkte):
- Einführung in die diachrone Phonologie oder Morphologie (4 ECTS)
- Einführung in die diachrone Syntax (4 ECTS)
Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsgeschichte (10 ECTS-Punkte):
- Geschichte der Sprachwissenschaft (4 ECTS)
- Wissenschaftstheorie und Sprachwissenschaft (6 ECTS)
Masterarbeit (20 ECTS-Punkte):
Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflicht- bzw. Alternativmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.
Masterprüfung (8 ECTS-Punkte):
Diese ist als mündliche kommissionelle Prüfung vor einem Prüfungssenat im Umfang von einer Stunde Dauer aus zwei Studienbereichen abzulegen.