Master Allgemeine Slawistik

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Master Allgemeine Slawistik

  • Ziele - die Vermittlung vergleichender, kontrastiver, historischer und wissenschaftsgeschichtlicher sowie theoretischer Kenntnisse über die slawischen Sprachen und Literaturen in ihrer Gesamtheit in Geschichte und Gegenwart - die aktive und passive Beherrschung von mindestens drei slawischen Sprachen
  • Anforderungen Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
  • Titel Master of Arts (MA)
  • Inhalt Studiendauer: 4 Semester

    Aufbau:

    Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:

    Sprache (15 ECTS-Punkte):

    - Zusätzliche slawische Sprache Teil 1 und 2 (7 bzw. 8 ECTS)

    Als zusätzliche slawische Sprache ist eine Sprache zu verstehen, in der keine Kenntnisse in einem Grundlagenstudium erlernt wurden.

    Historisch-Philologisches Modul (15 ECTS-Punkte):

    - Altkirchenslawisch, VO und UE (je 2 ECTS)
    - Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft (4 ECTS)
    - Ältere Literatur (4 ECTS)
    - Analyse älterer Texte (3 ECTS)

    Literatur- und Kulturwissenschaftliches Modul (15 ECTS-Punkte):

    - eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich der Literatur- oder Kulturwissenschaft (8 ECTS)
    - Seminar aus Literatur- oder Kulturwissenschaft (7 ECTS)

    Sprachwissenschaftliches Modul (15 ECTS-Punkte):

    - eine Lehrveranstaltung aus dem Bereich der Sprachwissenschaft (8 ECTS)
    - Seminar aus Sprachwissenschaft (7 ECTS)

    Komparatistisches Modul (10 ECTS-Punkte):

    - SE, KO, VO aus dem Bereich der Vergleichenden Sprach- und Literaturwissenschaft (10 ECTS)

    Mastermodul (15 ECTS-Punkte):

    - Masterseminar (8 ECTS)
    - VO, KO, UE Schwerpunktbildung (7 ECTS)

    Masterarbeit (30 ECTS-Punkte):
    Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.

    Masterprüfung (5 ECTS-Punkte):
    Diese ist eine kommissionelle Gesamtprüfung. Ein/e PrüferIn prüft über einen Bereich, dem das Thema der Master arbeit entnommen ist. Mit einer/m zweiten PrüferIn ist ein Themenkreis aus

    - Sprach- und/oder
    - Literatur- und/oder
    - Areal- und Kulturwissenschaft abzusprechen.
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