Master Altorientalische Philologie und Orientalische Archäologie
Ziele- die Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit an Problemen der Erforschung der altorientalischen Kulturen aufgrund von Primärquellen - vorhandene Sprachkenntnisse in Akkadisch und Sumerisch und die Vertrautheit mit der archäologischen Methodologie und der materiellen Hinterlassenschaft des Alten Orients zu vertiefen
AnforderungenAbschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
TitelMaster of Arts (MA)
InhaltStudiendauer: 4 Semester
Aufbau:
Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:
I. Pflichtmodule (56 ECTS-Punkte):
- Akkadistische Seminare mit Seminararbeit (16 ECTS)
- Sumerologische Seminare mit Seminarbeit (16 ECTS)
- Archäologisches Seminar I mit Seminararbeit (8 ECTS)
- Geschichte und Kulturgeschichte Mesopotamiens mit Seminararbeit (8 ECTS)
- Philologisches Vertiefungsmodul I mit Seminararbeit (8 ECTS)
II. Alternative Pflichtmodule - ein Modul ist zu wählen (8 ECTS-Punkte):
Semistik (8 ECTS-Punkte):
- Syrisch I und II oder (je 4 ECTS)
- Ge'ez I und II (je 4 ECTS) oder
- Einführung in das Altsüdarabische I und II (je 4 ECTS)
Archäologie (8 ECTS-Punkte):
- Architektur Altvorderasiens (4 ECTS) oder
- Glyptik und Kleinkunst Altvorderasiens (4 ECTS) oder
- Das altorientalische Rund- und Flachbild (4 ECTS) und
- Archäologisches Praktikum oder Archäologische Exkursion (4 ECTS)
III. Wahlmodulgruppe - Zwei Module sind zu absolvieren (16 ECTS-Punkte):
- Archäologisches Seminar II mit Seminararbeit (8 ECTS)
- Philologisches Vertiefungsmodul II (8 ECTS)
- Südarabien in Vergangenheit und Gegenwart (8 ECTS)
- Sabäistik (8 ECTS)
Masteranleitungsmodul
- Masteranleitungsseminar (8 ECTS-Punkte)
Masterarbeit (22 ECTS-Punkte)
Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflicht- bzw. Alternativmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.
Masterprüfung (10 ECTS-Punkte):
Diese ist in Form einer kommissionellen Prüfung abzulegen, die von einem satzungsgemäß gebildeten Prüfungssenat abgenommen wird.