Ziele- eine fortgeschrittene Ausbildung in verschiedene gesellschaftsrelevante Anwendungsgebiete der Sprachwissenschaft - der Erwerb von Schlüsselkompetenzen im Bereich der empirischen Text- und Diskursanalyse zur eingenständigen Bearbeitung relevanter Probemstellungen in den Bereichen Sprachminderheitenforschung, Sprach- und Sprachenpolitik, sprachliche Vorturteilsforschung, linguistische Organisationsforschung, Medienkommunikation, Sprachlehrforschung und Sprachenlernforschung
AnforderungenAbschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
TitelMaster of Arts (MA)
InhaltStudiendauer: 4 Semester
Aufbau:
Das Masterstudium Angewandte Linguistik umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:
Diskursanalyse und Soziolinguistik I (26 ECTS-Punkte)
- Empirisches Seminar aus diesem Bereich (8 ECTS)
- Linguistische Gesprächsanalyse (6 ECTS)
- Diskurs in Politik und Medien (6 ECTS)
- Weiterführende LV aus diesem Bereich (6 ECTS)
Sprachlehrforschung, Sprachlernforschung und Sprachenpolitik I
(26 ECTS-Punkte)
- Empirisches Seminar aus diesem Bereich (8 ECTS)
- Minderheitenforschung (6 ECTS)
- Fremdsprachendidaktik/-methodik (6 ECTS)
- Weiterführende LV aus diesem Bereich (6 ECTS)
Vertiefende Methoden der AngewandtenLinguistik (10 ECTS-Punkte)
- Einführung in die Statistik für LinguistInnen (4 ECTS)
- Vertiefende Methodenlehrveranstaltung (6 ECTS)
Alternatives Pflichtmodul Diskursanalyse und Soziolinguistik II (20 ECTS-Punkte)
Alternatives Pflichtmodul Sprachlehrforschung, Sprachlernforschung und Sprachpolitik (20 ECTS-Punkte)
- Privatissimum 1 (4 ECTS)
- Privatissimum 2 (4 ECTS)
- Besondere Probleme der Sprachenpolitik (6 ECTS)
- Besondere Probleme der Sprachlehrforschung (6 ECTS)
Wissenschaftstheorie und Wissensgeschichte (10 ECTS-Punkte)
- Geschichte der Sprachwissenschaft (4 ECTS)
- Wissenschaftstheorie und Sprachwissenschaft (6 ECTS)
Masterarbeit (20 ECTS-Punkte):
Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflicht- bzw. Alternativmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.
Masterprüfung (8 ECTS-Punkte):
Diese ist in Form einer mündlichen kommissionellen Prüfung vor einem Prüfungssenat im Umfang von einer Stunde Dauer aus zwei Studienbereichen abzulegen.