Master Angewandte Linguistik

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Master Angewandte Linguistik

  • Ziele - eine fortgeschrittene Ausbildung in verschiedene gesellschaftsrelevante Anwendungsgebiete der Sprachwissenschaft - der Erwerb von Schlüsselkompetenzen im Bereich der empirischen Text- und Diskursanalyse zur eingenständigen Bearbeitung relevanter Probemstellungen in den Bereichen Sprachminderheitenforschung, Sprach- und Sprachenpolitik, sprachliche Vorturteilsforschung, linguistische Organisationsforschung, Medienkommunikation, Sprachlehrforschung und Sprachenlernforschung
  • Anforderungen Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
  • Titel Master of Arts (MA)
  • Inhalt Studiendauer: 4 Semester

    Aufbau:

    Das Masterstudium Angewandte Linguistik umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:

    Diskursanalyse und Soziolinguistik I (26 ECTS-Punkte)

    - Empirisches Seminar aus diesem Bereich (8 ECTS)
    - Linguistische Gesprächsanalyse (6 ECTS)
    - Diskurs in Politik und Medien (6 ECTS)
    - Weiterführende LV aus diesem Bereich (6 ECTS)

    Sprachlehrforschung, Sprachlernforschung und Sprachenpolitik I
    (26 ECTS-Punkte)

    - Empirisches Seminar aus diesem Bereich (8 ECTS)
    - Minderheitenforschung (6 ECTS)
    - Fremdsprachendidaktik/-methodik (6 ECTS)
    - Weiterführende LV aus diesem Bereich (6 ECTS)

    Vertiefende Methoden der Angewandten Linguistik (10 ECTS-Punkte)

    - Einführung in die Statistik für LinguistInnen (4 ECTS)
    - Vertiefende Methodenlehrveranstaltung (6 ECTS)

    Alternatives Pflichtmodul Diskursanalyse und Soziolinguistik II (20 ECTS-Punkte)

    - Privatissimum 1 (4 ECTS)
    - Privatissimum 2 (4 ECTS)
    - Soziologische Theorien für LinguistInnen (6 ECTS)
    - Diskursanalyse (6 ECTS)

    oder

    Alternatives Pflichtmodul Sprachlehrforschung, Sprachlernforschung und Sprachpolitik (20 ECTS-Punkte)

    - Privatissimum 1 (4 ECTS)
    - Privatissimum 2 (4 ECTS)
    - Besondere Probleme der Sprachenpolitik (6 ECTS)
    - Besondere Probleme der Sprachlehrforschung (6 ECTS)

    Wissenschaftstheorie und Wissensgeschichte (10 ECTS-Punkte)

    - Geschichte der Sprachwissenschaft (4 ECTS)
    - Wissenschaftstheorie und Sprachwissenschaft (6 ECTS)

    Masterarbeit (20 ECTS-Punkte):
    Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflicht- bzw. Alternativmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.

    Masterprüfung (8 ECTS-Punkte):
    Diese ist in Form einer mündlichen kommissionellen Prüfung vor einem Prüfungssenat im Umfang von einer Stunde Dauer aus zwei Studienbereichen abzulegen.
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