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Master Arabistik
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Ziele
- der Erwerb philologisch fundierter Kenntnisse verschiedener Ausprägungen der arabischen Sprache - die Fähigkeit zur eigenstädnigen wissenschaftlichen Beschäftigung mit aktuellen und historischen Themen aus der arabischen Geschichte und Kulturgeschichte durch Heranziehung von originalsprachlichen Quellen
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Anforderungen
Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
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Titel
Master of Arts (MA)
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Inhalt
Studiendauer: 4 Semester
Aufbau:
Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:
Pflichtmodule (33 ECTS-Punkte):
- Geschichte und Kulturgeschichte der Arabischen Welt I (8 ECTS)
- Arabische Sprache und Literatur I (8 ECTS)
- Dialektologie (12 ECTS)
- Klassisch-Arabische Sprache (5 ECTS)
Alternative Pflichtmodule I - ein Modul ist zu wählen:
- Semitische Sprachen (8 ECTS) oder
- Islamische Religion (8 ECTS)
Alternative Pflichtmodule II - ein Modul ist zu wählen:
- Medien (5 ECTS)
- Arabische Schriftgeschichte (5 ECTS)
Alternative Pflichtmodulgruppe I, Literatur und Medien in der Arabischen Welt - 16 ECTS-Punkte sind zu erreichen:
- Geschichte und Kulturgeschichte der Arabischen Welt II (8 ECTS)
- Arabische Sprache und Literatur II (8 ECTS)
- Regionale Spezialisierung (16 ECTS)
Alternative Pflichtmodulgruppe Sprache und Kultur Südarabiens (34 ECTS-Punkte):
- Altsüdarabische Sprache
- Südarabien in der Vergangenheit und Gegenwart
- Sabäistik
und zusätzlich eines der Alternativen Pflichtmodule (8 ECTS-Punkte)
- Modernes Südarabien oder
- Geschichte und Kulturgeschichte der Arabischen Welt II
Mastercoaching Modul (40 ECTS-Punkte):
- Master-Coaching Seminar (10 ECTS)
- Master Arbeit (20 ECTS)
- Master Prüfung (10 ECTS)
ad Masterarbeit:
Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflicht- bzw. Wahlmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.
ad Masterprüfung:
Diese ist in Form einer kommissionellen Prüfung abzulegen, die von einem satzungsgemäß gebildeten Prüfungssenat abgenommen wird.
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