ZieleNeben der Vermittlung der Basiskenntnisse wird besonderer Wert auf eine praxisorientierte Ausbildung durch regelmäßige Zusammenarbeit mit Vokalbzw. Instrumentalensembles gelegt.
AnforderungenDie Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium sind entweder ein abgeschlossenes Bachelorstudium für Dirigieren an einer einschlägig postsekundären Bildungseinrichtung oder eine fachverwandte akademische Qualifikation, die einem Bachelor mindestens gleichwertig ist sowie die positive Absolvierung eines Eignungskolloquiums (Nachweis dirigentischer Begabung durch Vordirigieren des auferlegten Pflichtprogrammes und Lösung der vom Prüfungssenat gestellten dirigentischen Aufgaben. Zusätzlich für das Masterstudium „Dirigieren-Korrepetition“ Vorspielen verschiedener Klavierauszüge des auferlegten Pflichtprogrammes. Das jeweilige Pflichtprogramm wird der Antragstellerin/dem Antragsteller nach der Anmeldung zum Masterstudium mitgeteilt.).
TitelMaster
InhaltKennzahl: Master (V 066 707)
Studiengliederung und Inhalt
Das Bachelorstudium „Dirigieren“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst in Graz ist in die Schwerpunkte „Orchesterdirigieren“, „Chordirigieren“ und „Korrepetition“ mit sechs Semestern sowie in die darauf aufbauenden Masterstudien mit vier Semestern gegliedert. Die ersten beiden Semester des Bachelorstudiums bilden die Studieneingangsphase. Neben der Vermittlung der Basiskenntnisse wird besonderer Wert auf eine praxisorientierte Ausbildung durch regelmäßige Zusammenarbeit mit Vokalbzw. Instrumentalensembles gelegt. Öffentliche Auftritte während des Studiums stellen den unmittelbaren Bezug zur späteren Berufswirklichkeit her. Der Bachelor-Abschluss eröffnet Absolventinnen/Absolventen den Berufseinstieg auf höchstem Niveau,
das anschließende Masterstudium verbreitert einerseits die Repertoirekenntnisse, andererseits ermöglicht es gezielte Vertiefung in besondere Studienangebote nach Wahl des Studierenden.
Kommissionelle Abschlussprüfung im Zentralen Künstlerischen Fach (Masterstudium)
Masterstudium Dirigieren-Chordirigieren:
a) Korrepetition: Vorspielen von zwei vorbereiteten Klavierauszügen verschiedener Stilepochen,
b) Dirigieren: im Rahmen der Prüfung hat die Kandidatin/der Kandidat zu dirigieren:
Das auferlegte Pflichtprogramm (zumindest einen vom Prüfungssenat bestimmten markanten
Teil), ein Werk nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten aus dem Prüfungsprogramm.
Mindestens eines dieser Werke ist auch bei einem öffentlichen Konzert vorzutragen, wobei die
Entscheidung über das Antreten zum öffentlichen Konzert und das dabei zu dirigierende Werk der
Prüfungssenat zu treffen hat.
Die Vorschläge für die im Fach Dirigieren zu lösenden Aufgaben sind der Kandidatin/dem Kandidaten bis spätestens am Ende des 3. einrechenbaren Semesters bekanntzugeben. Die
Kandidatin/Der Kandidat hat aus den Vorschlägen neun Werke aus verschiedenen Stilepochen zu
wählen zu wählen, wobei je drei Werke aus folgenden Bereichen zu wählen sind: „Oratorium“,
„Choreinstudierung zu Oratorium oder Oper“ und „A-cappella-Werk“. Zugleich muss mindestens
eines der Werke der Alten Musik sowie mindestens ein weiteres Werk der Neuen Musik
zuzurechnen sein. Diese Auswahl ist in ihrem/seinem Ansuchen um Zulassung zur Masterprüfung
anzuführen (Prüfungsprogramm). Der Prüfungssenat wählt aus diesem Programm sechs
verschiedenartige Werke (zwei pro Bereich), die der Kandidatin/dem Kandidaten gleichzeitig mit
dem Prüfungstermin bekanntgegeben werden.
Dauer der Studien
- Das Bachelorstudium dauert sechs, die Masterstudien dauern vier Semester.
Gesamtstundenanzahl
- Die Gesamtstundenanzahl beträgt für das Masterstudium „Dirigieren-Orchesterdirigieren“
48,5 Semesterstunden.
- Die Gesamtstundenanzahl beträgt für das Masterstudium „Dirigieren-Chordirigieren“ 52
Semesterstunden.
- Die Gesamtstundenanzahl beträgt für das Masterstudium „Dirigieren-Korrepetition“ 43
Semesterstunden.