Master Kathol. und evangel. Kirchenmusik - Schwerpunkt Orgel und kirchl. Komposition
ZieleZiel des Studiums ist die Bildung der Studierenden durch die Auseinandersetzung mit der Wissenschaft und Kunst sowie die künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung zum/zur akademischen Kirchenmusiker/in.
AnforderungenDie Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium für Katholische und Evangelische Kirchenmusik bzw. der Abschluss des 1. Studienabschnittes eines Diplomstudiums für Katholische und Evangelische Kirchenmusik an einer österreichischen Universität für Musik und darstellende Kunst odereine fachverwandte, dem Bachelorabschluss für Katholische und EvangelischeKirchenmusik vergleichbare akademische Qualifikation.
TitelMaster
Inhalt
Kennzahl: Master (V 066 750)
Qualifikationsprofil
Das Studium der Kirchenmusik dient der Bildung der Studierenden durch die Auseinandersetzung mit der Wissenschaft und der Kunst. Es hat die grundlegenden wissenschaftlichen und künstlerischen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, die für die beruflichen Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen erforderlich sind.
Das Studium dient der Heranbildung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern, die als Organisten/Organistinnen, Chorleiter/Chorleiterinnen, Kantoren/Kantorinnen zur Pflege der Kirchenmusik in ihrem ganzen Umfang befähigt sind.
Das Studium soll eine Auseinandersetzung mit der gesamten Kirchenmusik einschließlich der zeitgenössischen Kirchenmusik und des neuen geistlichen Liedes unter Bedachtnahme auf den aktuellen liturgischen Bezug und die Integration aller Form der geistlichen Musik in das Leben der Kirche und der Gesellschaft gewährleisten, ebenso soll es die Fähigkeit zur Kommunikation und auf Veränderungen einzugehen entwickeln. In gleicher Weise ist die außerordentliche Bildungsfunktion der Kirchenmusik im Rahmen des Musiklebens und ihre traditionelle Bindung zur Musikerziehung zu berücksichtigen.
Die Ausbildung soll die Studierenden zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse im berufsadäquaten Bereichen wie in anderen oder neuen Berufsfeldern befähigen. Auch ist auf die Tatsache Bezug zu nehmen, dass die Kirchenmusik in Österreich international hoch angesehen ist und das Studium dementsprechend ebenso international als attraktiv gilt.
Die wichtigsten Teilgebiete des Studiums sind: Chor und Chorleitung (auch Kinder- und Jugendchor), Stimmbildung/Gesang, Orgel und Orgelimprovisation, Hymnologie, liturgischtheologische Bildung, Gregorianik, Tonsatz und Kirchliche Komposition, Theorie und Geschichte der Musik, Klavier.
Die Struktur des Studienplans ermöglicht es den Studierenden,
- im Masterstudium durch 5 Wahlmöglichkeiten Schwerpunkte in der vokalen oder instrumentalen Ausbildung zu setzen.
- und Teile des Studiums an anderen international anerkannten Universitäten (z. B. im EURaum wie in den USA) zu absolvieren
Die Tätigkeit von Absolventinnen und Absolventen des Studiums „Katholische und evangelische Kirchenmusik“ besteht vor allem
- Im kirchenmusikalischen Dienst in der Liturgie der kath. und der ev. Kirche als Organist/Organistin, Chorleiter/Chorleiterin, Kantor/Kantorin, Leiter/Leiterin von Vokalund Instrumentalensembles bzw. Orchestern, einschließlich Kinder- und Jugendgruppen
- In der Pflege der geistlichen Musik auch außerhalb der Liturgie z. B. in (Kirchen)Konzerten
- In Komposition, Bearbeitung und Arrangement von Musik für die Liturgie und außerliturgische Anlässe
- In musikalischen Bildungsaufgaben in der Pfarrgemeinde, regional und diözesan
- In der besonderen Förderung des allgemeinen Singens, dessen Pflege heute weitgehend nur im Gottesdienst geschieht
- In der Ausbildung und Weiterbildung von (nebenberuflichen) OrganistInnen, Chor- und EnsembleleiterInnen, KantorInnen, am Ort, in der Region (Dekanat, Bezirk) und in der Diözese
- In pädagogischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kirchenmusik.
- In der Beratung in Orgelfragen (Neubau, Restaurierung, Wartung)
- In der Fachberatung für die Gestaltung von Gottesdiensten und (Kirchen) Konzerten, bei der Auswahl von Chor- und Orgelliteratur, bei der Anlage und Betreuung von Musikalienarchiven
- In der Ausübung der mit dem Beruf verbundenen organisatorischen Aufgaben
- In der Mitwirkung im kulturellen Leben z. B. in Institutionen, Vereinen,
- Wissenschaftliche und/oder künstlerische Tätigkeiten in universitären und außeruniversitären Bereichen
- In ökumenischen Aktivitäten, die in besonderer Weise auf dem Gebiet der Kirchenmusik zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche und allen anderen christlichen Kirchen notwendig und fruchtbar sind
- Im Aufbau von vokalen und instrumentalen Ensembles und Gruppen (aller Altersstufen), die zugleich für die Bildung von Gemeinde und Gemeindebewusstsein und für soziale Integration wesentlich sind
- Die Absolventen/Absolventinnen sind dementsprechend nach Abschluss ihres Studiums vor allem in folgenden Bereichen tätig:
- An Kathedralkirchen, in Pfarren und an Kirchen mit besonderen liturgischen und
kulturellen Aufgaben
- In regionalen und diözesanen Stellen der Kirchen
- In Konservatorien für Kirchenmusik und Musikschulen
- In Universitäten
- Im Kulturmanagment
- Im Bereich des Tourismus (Kulturtourismus)
- In Musikarchiven
- Im Verlagswesen und in den Medien
- In freiberuflicher Tätigkeit
- In Kombination mit theologischer und/oder pädagogischer Ausbildung (Zusatzausbildung):
- als Pastoralassisten/Pastoralassisteninnen
- im Unterricht in verschiedenen Schultypen, Bildungshäusern, Volksbildung, Bildungswerk
und anderen Bildungsinstitutionen
- in Bibliotheken
- in liturgischen Instituten, Pastoralämtern
Das Studium „Katholische und Evangelische Kirchenmusik“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst in Graz ist in das Bachelorstudium „Katholische und Evangelische Kirchenmusik“ und das darauf aufbauende Masterstudium „Katholische und Evangelische Kirchenmusik mit den fünf Schwerpunkten Orgel- Chorleitung, Orgel-Gregorianik, Orgel-Kirchliche Komposition, Chorleitung- Gregorianik u. Chorleitung-Kirchliche Komposition gegliedert.
Dauer der Studien
(1) Das Masterstudium dauert vier Semester.
(2) Die Gesamtanzahl der ECTS-Punkte beträgt im Masterstudium 120.