Master Koreanologie

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Master Koreanologie

  • Ziele - die Befähigung zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten über Themenstellungen aus den Bereichen Geschichte, Quellen- Landeskunde und Kultur sowie Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Koreas
  • Anforderungen Abschluß eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
  • Titel Master of Arts (MA)
  • Inhalt Studiendauer: 4 Semester

    Aufbau:

    Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:

    Vormodernes Koreanisch (12 ECTS-Punkte):

    - Vormoderne Koreanische Sprachstile I und II (je 6 ECTS)

    Wissenschaftliches Arbeiten (15 ECTS-Punkte):
    Für die Absolvierung dieses Moduls existrieren verschiedene Möglichkeiten-eine Möglichkeit muss gewählt werden:

    - Auslandsstudienaufenthalt (optimalerweise in Korea), in dessen Rahmen 15 ECTS durch Lehrveranstaltungen oder Forschungstätigkeit erworben werden

    - Der Besuch von Lehrveranstaltungen aus dem Studienangebot des Institutes für Ostasienwissenschaften im Ausmaß von 15 ECTS. Diese LV sind auf einer Liste angeführt, die zuvor durch das zuständige akademische Organ erstellt worden ist.

    - Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 15 ECTS, die geeignet sind, das Thema der Masterarbeit methodisch zu vertiefen. Diese sind vorab mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Masterarbeit abzusprechen.

    - Sonstige Forschungstätigkeiten, die geeignet sind, auf die Masterarbeit vorzubereiten. Diese sind vorab mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Masterarbeit abzusprechen.

    Geschichte, Quellen-, Landeskunde und Kultur Koreas (16 ECTS-Punkte):

    - Koreanologisches Masterseminar I (10 ECTS)
    - Übung zum Masterseminar (6 ECTS)

    Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Koreas (16 ECTS):
       
    - Koreanologisches Masterseminar II (10 ECTS)
       
    - Übung zum Masterseminar II (6 ECTS)

    Methoden und Theorien in der Koreanologie (13 ECTS-Punkte):
     
    - UE Methoden in der Koreaforschung I und II (je 5 bzw 8 ECTS)

    Masterkolloquium (8 ECTS-Punkte):
       
    - UE Masterkolloquium I und II (je 4 ECTS)

    Masterarbeit (30 ECTS-Punkte):
    Das Thema der Masterarbeit ist einem der oben genannten Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.

    Masterprüfung (10 ECTS-Punkte):
    Diese ist in folgender Form abzulegen: eine einstündige kommissionelle Gesamtprüfung vor dem gesamten Prüfungssenat, wobei den Prüferinnen/Prüfern annähernd dieselbe Zeit für die Prüfung einzuräumen ist.
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