ZieleZiel des Studiums ist die künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung zum Berufssänger oder zur Berufssängerin unter Berücksichtigung der im Universitätsstudiengesetz genannten Prinzipien.
AnforderungenVoraussetzung sind entweder ein abgeschlossenes Bachelorstudium Gesang an einer österreichischen Universität für Musik und darstellende Kunst oder ein Gesangstudium mit vergleichbarer akademischer Qualifikation. Grundkenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt. Es finden Lehrerzuteilungsvorsingen statt. Alle zur Anmeldung erforderlichen und nicht in deutscher Sprache verfassten Unterlagen (Zeugnisse, Diplome, Bestätigungen) sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Magisterstudien der Studienrichtung Gesang gleichzeitig zu belegen. Gleichlautende Fächer dürfen nur einmal belegt werden; davon ausgenommen sind wissenschaftliche Fächer und Gruppenunterrichte. Auch dürfen nicht mehr als zwei Stunden Solokorrepetition pro Semester belegt werden.
TitelMaster
InhaltKennzahl: Master (V 066 737)
Bildungsprinzipien
- Inhalt des Studiums Gesang an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist die Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Methoden in einem möglichst großen musikalischen und stilistischen Spektrum, welche die Absolventinnen und Absolventen zur höchstqualifizierten Ausübung des Berufes einer Sängerin oder eines Sängers befähigen.
- Ziel des Studiums ist die künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung zum Berufssänger oder zur Berufssängerin unter Berücksichtigung der im Universitätsstudiengesetz genannten Prinzipien.
Korrepetitionsanspruch:
- für Schwerpunktfach Gesang 9 – 12 0,5 SWS
- für das ZKF Musikdramatische Darstellung szenisch und musikalisch je nach Einteilung der Leiterin/des Leiters der Lehrveranstaltung.
Die genaue Zuteilung erfolgt in Absprache zwischen der Leiterin/dem Leiter des zentralen
künstlerischen Faches bzw. des Schwerpunktfaches und der jeweiligen Korrepetitorin/dem jeweiligen Korrepetitor.
Bei Vertragslehrer/inne/n nach VBG und Bundeslehrer/inne/n nach BDG wird diese Korrepetition mit 50% lit.c und 50 % lit. d abgegolten. Zusätzlich kann der Bereich Musikdramatische Darstellung Klassenkorrepetition im Ausmaß von 53 SStd. lit.d bedarfsmäßig einteilen.