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Master Musikologie
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Ziele
Das Masterstudium Musikologie dient der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums.
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Anforderungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Abschluss des Bachelorstudiums Musikologie oder der Abschluss eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nach Maßgabe der in den §§ 63, 64 und 65 UG 2002 festgelegten Bestimmungen. Eine Zulassungsprüfung wird nicht verlangt. Wünschenswert, aber keine formale Voraussetzung für die Zulassung zum Studium sind praktische musikalische Fähigkeiten.
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Titel
Master of Arts (MA)
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Inhalt
Kennzahl: Master (V 066 836)
Das Masterstudium Musikologie besteht aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Teilgebieten, deren Gegenstand die Musik in ihren verschiedenen Kontexten ist. Ihre Gegenstände sind die Musikgeschichte und die Musik der Gegenwart, das Verhältnis von Musik und Gesellschaft, die Musikästhetik, die unterschiedlichen Musikkulturen der Welt, die Medien und Technologien der Musikverbreitung und –herstellung, die Musikpsychologie sowie die musikalische Akustik. Das Studium wird als gemeinsames Studium (§ 54 Abs. 9 UG 2002) der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz sowie der Karl-Franzens-Universität Graz angeboten und mit dem akademischen Grad Master of Arts (abgekürzt MA) abgeschlossen (§ 51 Abs. 2 UG 2002). Es besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium anzuschließen.
Das Masterstudium Musikologie dient der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums.
Studienziele und Qualifikationsprofil
a. Besonderes Gewicht liegt im Masterstudium auf der zunehmend eigenständigen Behandlung
wissenschaftlicher Fragestellungen sowie der Förderung kritischer Reflexion von Forschungsergebnissen und methodischen Ansätzen.
b. Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums sollen über gute Kenntnisse in verschiedenen Teilgebieten der Musikologie verfügen sowie durch die Spezialisierung auf eines
der im Curriculum für das Bachelorstudium genannten Module (A bis E), aus dem auch das
Thema der Masterarbeit zu wählen ist, dort besonders fachlich ausgewiesen sein.
c. Sie sollen befähigt sein, sich selbständig in neue Problemstellungen einarbeiten zu können
und methodisch abgesicherte Ergebnisse unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes
zu erarbeiten.
d. Mögliche Arbeitsfelder der Absolvent(inn)en umfassen:
1. Forschung (innerhalb und zunehmend auch außerhalb universitärer oder anderer
akademischer Institutionen),
2. Lehre an wissenschaftlichen und Kunstuniversitäten, Konservatorien und vergleichbaren
Lehranstalten, Musikschulen sowie Institutionen der Erwachsenenbildung,
3. Musiksammlungen und musikbezogene Dokumentationseinrichtungen aller Art
(Bibliotheken, Archive, Museen, Musikinformationszentren),
4. Medien (Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet),
5. Kulturmanagement (Veranstaltungs- und Vermittlungswesen),
6. Dramaturgie,
7. Kulturindustrie (Verlage, Tonträgerindustrie),
8. Kulturverwaltung und Kulturpolitik.
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