ZieleDas Masterstudium Nutztierwissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien vermittelt eine Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf Grundlage eines agrarwissenschaftlichen oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums.
Anforderungen(1) Das Masterstudium Nutztierwissenschaften baut auf dem Bachelorsstudium Agrarwissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien auf. Absolventen und Absolventinnen des Bachelorstudiums Agrarwissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien sind deshalb zum Masterstudium Nutz¬tierwissenschaften zuzulassen. (2) Absolventen und Absolventinnen des Bachelorstudiums Pferdewissenschaften an der Veterinär¬medizinischen Universität Wien und Universität für Bodenkultur Wien sind zum Masterstudium Nutz¬tierwissenschaften zuzulassen. (3) Weiters sind Absolventen und Absolventinnen eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudi¬ums aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten zum Masterstudium Nutztierwissenschaften zuzulassen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Absolventen und Absolventinnen solcher Bachelorstudien Wissen in den Fächern naturwissenschaftliche Grundlagen, sozio-ökonomische Grundlagen und agrarische Produktion vorausgesetzt wird.
TitelDas Masterstudium Nutztierwissenschaften ist gemäß § 54 (1) Universitätsgesetz 2002 ein ingenieurwissenschaftliches Studium. Den Absolventen und Absolventinnen des Masterstudiums Nutztierwissenschaften wird der akademische Grad "Diplom-Ingenieurin" bzw. "Diplom-Ingenieur", abgekürzt jeweils "Dipl.-Ing." oder "DI", verliehen.
InhaltQualifikationsprofil
Das Masterstudium Nutztierwissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien vermittelt eine Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf Grundlage eines agrarwissenschaftlichen oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums.
Aufbauend auf Wissen in Agrarwissenschaften, naturwissenschaftlichen Grundlagen und Sozial- und Wirtschaftswissenschaften eignen sich die Studierenden Wissen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Nutztierwissenschaften an. Dabei werden fachübergreifend vertieftes Wissen und Kenntnis der Methoden der Fachbereiche Tierzucht, Tierernährung und Tierhaltung verknüpft. Freie Wahlfächer bieten die Möglichkeit, Wissen und Methodenkenntnis in den Nutztierwissenschaften mit anderen agrarwissenschaftlichen Fachbereichen wie z.B. Pflanzenwissenschaften, Agrar- und Ernährungswirtschaft oder Ökologische Landwirtschaft zu erweitern.
Während des Studiums sollen den Studierenden im Hinblick auf die Berufsorientierung folgende Schlüsselqualifikationen vermittelt werden: analytisches, kritisches und eigenständiges Denken; zielorientierte Problemlösung; Anwendung des erworbenen Wissens mit Rücksicht auf das jeweilige sozio-ökonomische und ökologische Umfeld (vernetztes Denken und Handeln); soziale Kompetenz wie z.B. Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeiten und Verantwortungsbewusstsein.
Das fachliche Wissen verbunden mit sozialer Kompetenz ermöglicht Tätigkeiten in zahlreichen Berufsfeldern in öffentlichen und privaten Organisationen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene: z.B. Produktion, Vermarktung und Dienstleistung (landwirtschaftliche Betriebe, Betriebskooperationen, Erzeugergemeinschaften, Zuchtorganisationen), vor- und nachgelagerte Bereiche (Gewerbe, Industrie oder Handel der Agrar-und Ernährungswirtschaft), Beratung und Ausbildung (Landwirtschaftskammern, selbstständige Beratung, landwirtschaftliches Schul- und Bildungswesen), Agrarverwaltung und -politik (Landesregierungen, Bundesministerien, EU-Institutionen, Interessensvertretungen, Kontroll- und Zertifizierungswesen) und Forschung & Entwicklung (Universitäten, Forschungsinstitutionen, Industrie).
Aufbau des Masterstudiums
Das Masterstudium Nutztierwissenschaften umfasst 4 Semester mit 120 ECTS-Anrechnungspunkten – in der Folge vereinfachend mit ECTS bezeichnet.
Davon entfallen 35 ECTS auf Lehrveranstaltungen der Pflichtfächer (§2 (1)), 35 ECTS auf Lehrveranstaltungen der Wahlfächer (§2 (2)) und 20 ECTS auf Lehrveranstaltungen der Freien Wahlfächer (§2 (3)). Der Masterarbeit (§2 (4)) werden 30 ECTS zugeordnet.