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Master Skandinavistik
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Ziele
- die skandinavischen Sprachen, Literaturen, Kulturen und Gesellschaften in Geschichte und Gegenwart systematisch zu erfassen und selbständig wissenschaftlich erarbeiten zu können
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Anforderungen
Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
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Titel
Master of Arts (MA)
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Inhalt
Studiendauer: 4 Semester
Aufbau:
Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:
Skandinavistische Sprachwissenschaft (14 ECTS-Punkte):
- Skandinavistische Sprachwissenschaft, zwei VO (je 6 ECTS)
- SE aus skandinavistischer Sprachwissenschaft (8 ECTS)
Skandinavistische Literaturwissenschaft (14 ECTS-Punkte):
- Skandinavistische Literaturwissenschaft, zwei VO (je 6 ECTS)
- SE aus skandinavistischer Literaturwissenschaft (8 ECTS)
Skandinavistische Kulturwissenschaft (14 ECTS-Punkte):
- Skandinavistische Kulturwissenschaft, zwei VO (je 6 ECTS)
- SE aus skandinavistischer Kulturwissenschaft (8 ECTS)
Alternative Pflichtmodule-ein Modul ist zu wählen; daraus bestimmt sich der Bereich der Masterarbeit (30 ECTS-Punkte):
- Spezialisierung in skandinavist. Sprachwissenschaft (30 ECTS)
oder
- Spezialisierung in skandinavist. Literaturwissenschaft (30 ECTS)
oder
- Spezialisierung in skandinavist. Kulturwissenschaft (30 ECTS)
oder
- Spezialisierung in Altnordistik (30 ECTS)
Pflichtmodul Leseliste (10 ECTS-Punkte):
Zu Beginn eines jeden Studienjahres wird vom zuständigen akademischen Organ eine Leseliste veröffentlicht, die jene Literatur enthält, die von allen Studierenden, die in diesem Studienjahr ihr Masterstudium der Skandinavistik beginnen, zu lesen ist. Zur Prüfungsmodalität siehe die Prüfungsordnung des Curriculums für das Masterstudium Skandinavistik.
Masterarbeit (30 ECTS-Punkte):
Das Thema der Masterarbeit ist dem gewählten alternativen Pflichtmodul zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.
Masterprüfung (8 ECTS-Punkte):
Die Masterprüfung ist in Form einer kommissionellen Gesamtprüfung vor einem Prüfungssenat abzulegen.
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