Master Tuba

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Master Tuba

  • Ziele Kernstück des Masterstudiums ist die Vernetzung von theoretischem Wissen und praktischen Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Realisierung musikalischer Werke aller Gattungen und Epochen zur Erweiterung der fachlichen und persönlichen Berufsqualifikationen. Darüber hinaus erhalten die Studierenden Grundlagenkenntnisse im Bereich „Selbstmanagement und Rechtsgrundlagen“, welche als Hilfestellung hinsichtlich der Präsentation und Vermarktung der eigenen künstlerischen Persönlichkeit dienen.
  • Anforderungen - keine Altersgrenzen - Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium „Blasinstrumente und Schlagwerk“ ist ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium der gleichen Studienrichtung oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung und die Verfügbarkeit eines Studienplatzes. Die Studienkommission der Abteilung 4 kann die Zulassung zum Masterstudium mit der Auflage verbinden, einzelne über den Studienplan des Masterstudiums hinausgehende Lehrveranstaltungen zu absolvieren bzw. schriftliche Arbeiten nachzureichen. Für die Erfüllung dieser Auflagen kann der/dem Studierenden eine Frist gesetzt werden. Wird keine Frist gesetzt, so sind diese Auflagen spätestens bis zum Abschluss des Studiums zu erfüllen. - Zulassungsprüfung Voraussetzung für die Zulassung von externen StudienplatzbewerberInnen zur Praktischen ZP zum Masterstudium ist ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium der gleichen Studienrichtung oder ein dem Bachelorstudium an der KWPU vergleichbarer Abschluss. Der ZP-Anmeldung ist ein den Richtlinien entsprechendes Prüfungsprogramm beizufügen. a) AbsolventInnen von universitären Ausbildungsinstitutionen, welche an Stelle eines Bachelors einen Diplomabschluss vorlegen, müssen, damit die Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse festgestellt werden kann, das Studienabschlusszeugnis sowie eine seitens des jeweiligen Ausbildungsinstituts ausgestellte Übersicht aller im Studium abgelegten Fächer samt Semesterwochenstunden, Zensuren und ECTS-Bewertungen gleichzeitig mit der Anmeldung zur ZP zum Masterstudium im Studienreferat der KWPU einreichen. Außerdem sind – so vorhanden - schriftlich verfasste Arbeiten, welche in Inhalt und Umfang mit einer Bachelorarbeit an der Abteilung 4 der KWPU vergleichbar sind, samt Beurteilung der Anmeldung zur ZP zum Masterstudium ebenfalls beizulegen und somit der Studienkommission der A4 zur Anrechnung im Zuge des Studienvergleichsverfahrens vorzulegen. Die Studienkommission kann nach Überprüfung aller Unterlagen die Zulassung zum Masterstudium mit der Auflage verbinden, einzelne über den Studienplan des Masterstudiums hinausgehende Lehrveranstaltungen zu absolvieren bzw. schriftliche Arbeiten nachzureichen. Für die Erfüllung dieser Auflagen kann der/dem Studierenden eine Frist gesetzt werden. Wird keine Frist gesetzt, so sind diese Auflagen spätestens bis zum Abschluss des Studiums zu erfüllen. Die erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 30. April jedes Studienjahres im Studienreferat der KWPU einzureichen. Nach dem Stichtag eingereichte Unterlagen können seitens der Studienkommission der Abteilung 4, „Blasinstrumente und Schlagwerk“ für die im Juni stattfindenden Zulassungsprüfungen ausnahmslos nicht mehr bearbeitet werden. b) AbsolventInnen von nichtuniversitären Ausbildungsinstitutionen wie Landeskonservatorien oder ähnlichen Einrichtungen, welche an Stelle eines Bachelors einen Diplomabschluss vorlegen, müssen, damit die Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse festgestellt werden kann, das Studienabschlusszeugnis sowie eine seitens des jeweiligen Ausbildungsinstituts ausgestellte Übersicht aller im Studium abgelegten Fächer samt Semesterwochenstunden, Zensuren und ECTS-Bewertungen gleichzeitig mit der Anmeldung zur ZP zum Masterstudium im Studienreferat der KWPU einreichen. Weiters sind das Institutsprofil des jeweiligen Ausbildungsinstituts sowie die Lehrveranstaltungsprofile aller im Zuge des Studiums abgelegten Ergänzungsfächer, aus denen detailliert die im jeweiligen Ausbildungsinstitut vermittelten Lehrinhalte ersichtlich sind, erforderlich. ECTS-Bewertungen sind erwünscht. Außerdem sind – so vorhanden - schriftlich verfasste Arbeiten, welche in Inhalt und Umfang mit einer Bachelorarbeit an der Abteilung 4 der KWPU vergleichbar sind, samt Beurteilung der Anmeldung zur ZP zum Masterstudium ebenfalls beizulegen und somit der Studienkommission der A4 zur Anrechnung im Zuge des Studienvergleichsverfahrens vorzulegen. Die Studienkommission kann nach Überprüfung aller Unterlagen die Zulassung zum Masterstudium mit der Auflage verbinden, einzelne über den Studienplan des Masterstudiums hinausgehende Lehrveranstaltungen zu absolvieren bzw. schriftliche Arbeiten nachzureichen. Für die Erfüllung dieser Auflagen kann der/dem Studierenden eine Frist gesetzt werden. Wird keine Frist gesetzt, so sind diese Auflagen spätestens bis zum Abschluss des Studiums zu erfüllen. Die erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 30. April jedes Studienjahres im Studienreferat der KWPU einzureichen. Nach dem Stichtag eingereichte Unterlagen können seitens der Studienkommission der Abteilung 4, „Blasinstrumente und Schlagwerk“ für die im Juni stattfindenden Zulassungsprüfungen ausnahmslos nicht mehr bearbeitet werden. Einreichpflicht und –frist der Programme Programme für Bachelor-/Lehrbefähigungs- und Zulassungsprüfungen zum Masterstudium haben folgende Angaben zu den eingereichten Werken zu enthalten: - Komponistennamen mit ausgeschriebenen Vor- und Zunamen - Lebensdaten der Komponisten (Geburts- und Sterbejahr) - Vollständige Werktitel (mit Opus- bzw. Werkverzeichniszahlen, wenn vorhanden) - Vollständige Satzbezeichnungen - Auflistung der Orchesterstellen - Angabe der Nebeninstrumente bei den entsprechenden Werken - Angabe des Auswendigspiels bei dem entsprechenden Werk - Angabe, welches Werk auch für den öffentlichen Teil vorgesehen ist Die eingereichten Programme müssen von allen Lehrenden der A4 des jeweils gleichen Instrumentes gegengezeichnet werden. (Programme von Tuba-Studierenden müssen auch von Lehrenden des ZkF Posaune, von Fagott-Studierenden auch von Lehrenden des ZkF Oboe und von Saxophon-Studierenden auch von Lehrenden des ZkF Klarinette gegengezeichnet werden.) Die Gegenzeichnung ist von den Studierenden (für externe Master-StudienplatzanwärterInnen vom Studienreferat) in die Wege zu leiten. Die gegengezeichneten Programme sind von den Studierenden spätestens Ende des dem Prüfungssemester vorangehenden Semesters (für BP und LBP) im Studienreferat einzureichen. Interne Master-StudienplatzanwärterInnen reichen deren gegengezeichnete Master-ZP-Programme gemeinsam mit der Anmeldung zur ZP zum Masterstudium im Studienreferat ein. Externe Master-StudienplatzanwärterInnen reichen ihre MA-ZP-Programme gemeinsam mit der Anmeldung zur ZP zum Masterstudium im Studienreferat ein. (Die Gegenzeichnung wird daraufhin von Studienreferat in die Wege geleitet.) Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der instrumentalistisch/künstlerischen Fähigkeiten der KandidatInnen und besteht aus folgenden Teilen: - Zentrales künstlerisches Fach (ZkF): - Vortrag eines künstlerischen Programms: Anforderungen siehe unten - Blattspiel - Fachgespräch Notenmaterial und Instrumente (ausgenommen Schlagwerk) muss der/die Kandidat/in zur Zulassungsprüfung mitbringen. Ein Korrepetitor steht zur Verfügung. StudienplatzanwärterInnen für das Masterstudium haben rechtzeitig bekannt zu geben, ob sie diesen mangels eigener (externer) Klavierbegleitung für den Prüfungsantritt benötigen und erhalten gegebenenfalls die Möglichkeit zu einer Verständigungsprobe. Die Prüfungskommission für die Zulassungsprüfung setzt sich folgendermaßen zusammen: - Eine/Ein Prüfungsvorsitzende/r sowie mindestens 4 Lehrende der Konservatorium Wien Privatuniversität. - Anforderungen für alle Orchesterblasinstrumente (außer Saxophon) sowie für Schlagwerk Interner Teil - 4 vollständige Solowerke Je 1 Werk aus Barock, Klassik, Romantik oder Klassische Moderne sowie ein Werk der Avantgarde. - Barock - Klassik (Ausnahme: Tuba und Schlagwerk; diese Instrumentengruppen wählen weitere Werke aus anderen Epochen aus) - Romantik oder Klassische Moderne - Avantgarde (Werke, die zeitgenössische Spieltechniken beinhalten) 8 - 10 Orchesterstellen und mindestens 2 Orchesterstellen oder ein Solowerk für Nebeninstrumente (Ausnahme: Horn und Schlagwerk) Die Nebeninstrumente sind: Flöte/Piccolo oder Altflöte; Oboe/Englischhorn; Klarinette/Bass oder Es Klarinette; Fagott/Kontrafagott; Trompete/Piccolo; Posaune/Altposaune, Basstrompete, Tenortuba; Tuba/Cimbasso Auf Antrag können auch andere Nebeninstrumente gewählt werden. Zum Zwecke des Wechselns auf die jeweiligen Nebeninstrumente sind den KandidatInnen 5 Minuten Einspielzeit einzuräumen. - Auswendigspiel Ein Werk nach Wahl in der Dauer von 15 bis 20 Minuten, davon wird mindestens ein Satz im Rahmen der BP/LBP/ZP zum Masterstudium gefordert. Ist das zum Zweck des Auswendigspiels vorgesehene Werk einsätzig, kann die Prüfungskommission aus dem gewählten Werk anteilsmäßig bis zu 50% vortragen lassen. - Blattspiel KandidatInnen für die ZP zum Masterstudium wird ein kurzes Blattspielstück zwecks Überprüfung ihrer diesbezüglichen Fähigkeiten vorgelegt. - Prüfungsdauer Holz- und Blechbläser: 30 bis 40 Minuten - Öffentlicher Teil Für den öffentlichen Teil der Praktischen BA-P/LBP/ZP zum Masterstudium ändern sich die für den internen Teil geltenden Programmanforderungen nicht. Es ist für den öffentlichen Teil lediglich ein repräsentatives vollständiges Werk aus dem für den internen Teil vorgesehenen Prüfungsprogramm zu wählen und auf dem von den Studierenden zur Gegenzeichnung eingereichten Prüfungsprogramm als für den öffentlichen Teil vorgesehenes Werk separat auszuweisen. Die Lehrkräfte des ZkF sind aufgefordert, bei der Gegenzeichnung der Prüfungsprogramme besonderes Augenmerk auf das für den öffentlichen Teil der BA-Prüfung/ZP zum Masterstudium vorgesehene Werk zu legen. Programmabweichungen müssen durch die Studienkommission genehmigt werden. Hinweis für externe MasterzulassungsbewerberInnen Auch externe StudienplatzbewerberInnen haben ein repräsentatives vollständiges Werk aus dem für die Zulassungsprüfung vorgelegten und den Richtlinien der Praktischen BA-Prüfung der KWPU entsprechenden Programm zu wählen und öffentlich vorzutragen. Zu diesem Zweck ist seitens der Prüfungskoordination der KWPU für externe StudienplatzbewerberInnen am Tage der Zulassungsprüfung ein Sammeltermin für den öffentlichen Teil der MA-Zulassungsprüfung vorzusehen.
  • Titel Master of Arts (MA)
  • Inhalt Facts

    - Dauer in Sem.: 4

    - ECTS: 120

    - Akadem. Graf: Master of Arts (MA)

    - Altersgrenze: -

    - SKZ = Studienkennzahl: 066 731

    Aufbau des Studiums

    Das viersemestrige Studium entwickelt die bereits erworbenen Fähigkeiten des Bachelorstudiums im ZkF und im Bereich der ELV weiter und verbindet kontinuierlich theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten, um einen komplexen Zugang zur Erarbeitung und Realisierung musikalischer Werke zu entwickeln. Unterschiedliche Möglichkeiten für öffentliche Auftritte stellen den Praxisbezug sicher.

    Durch die Bildung von Schwerpunkten aus dem Bereich der Wahlpflichtfächer können zusätzliche Qualifikationen hinsichtlich der angestrebten Berufsziele erworben werden.
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