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Master Turkologie
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Ziele
- die philologisch fundierte Kenntnis des modernen Türkeitürkischen, des Osmanischen, einer weiteren Turksprache und des modernen Neupersischen - die Fähigkeit zur eingenständigen wissenschaftlichen Beschäftigung mit aktuellen und historischen Themen aus der türkischen Geschichte, Literatur und Kulturgeschichte
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Anforderungen
Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
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Titel
Master of Arts (MA)
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Inhalt
Studiendauer: 4 Semester
Aufbau:
Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:
Osmanische Literatur I (8 ECTS-Punkte):
- Osmanische Poesie I (6 ECTS)
- Osmanische Literaturgeschichte (2 ECTS)
Osmanische Literatur II (14 ECTS-Punkte):
- Osmanische Literatur II (6 ECTS)
- Literaturwissenschaftliches Seminar (8 ECTS)
Osmanische Paläolographie und Diplomatik (16 ECTS-Punkte):
- Osmanische Paläographik und Diplomatie I und II (je 8 ECTS)
Osmanistisch-historisches Modul I (10 ECTS-Punkte):
- VO zur osmanischen Geschichte und Kulturgeschichte (2 ECTS)
- Osmanistisch-historisches Seminar (8 ECTS)
Osmanistisch-historisches Modul II (10 ECTS-Punke):
- VO zur osmanischen Geschichte und Kulturgeschichte (2 ECTS)
- Osmanistisch-kulturkundliches Seminar (8 ECTS) oder
- Osmanistisch-kulturkundliche Exkursion (8 ECTS)
Türkisch und Turksprachen in Geschichte und Gegenwart (6 ECTS-Punkte):
- UE aus der ersten Turksprache (4 ECTS)
- Türkische Völker und Sprachen (2 ECTS)
Moderntürkisch, Literatur und Sprache (12 ECTS-Punkte):
- SE aus Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft (8 ECTS)
- Lektüre anspruchsvoller Texte (4 ECTS)
Theoretische und methodologische Vertiefung (8 ECTS-Punkte):
- Lehrveranstaltungen nach Wahl (8 ECTS)
Mastercoaching-Modul (10 ECTS-Punkte):
- Mastercoaching-Seminar (10 ECTS)
Masterarbeit (20 ECTS-Punkte):
Das Thema der Masterarbeit ist einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.
Masterprüfung (6 ECTS-Punkte):
Diese ist in Form einer kommissionellen Prüfung abzulegen, die von einem satzungsgemäß gebildeten Prüfungssenat abgenommen wird.
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