Master Ur- und Frühgeschichte

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Master Ur- und Frühgeschichte

  • Ziele - die Kenntnis für die selbständige Forschung in geistes- und kulturwissenschaftlich orientierten Forschungprojekten
  • Anforderungen Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
  • Titel Master of Arts (MA)
  • Inhalt Studiendauer: 4 Semester

    Aufbau:

    Das Masterstudium Ur- und Frühgeschichte umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende

    Module:

    Pflichtmodul Urgeschichte (5 ECTS-Punkte)

    Pflichtmodul Frühgeschichte/Historische Archäologien (5 ECTS-Punkte)

    Alternatives Pflichtmodul zur Methodik (5 ECTS-Punkte):

    - Theorie (5 ECTS)
       oder
    - Forschungsgeschichte (5 ECTS)
      oder
    - Landschaftsarchäologie (5 ECTS)

    Pflichtmodul Master (11 ECTS-Punkte)

    Pflichtmodul Aktuelle Themen der Ur- und Frühgeschichte und Historischen Archäologien (20 ECTS-Punkte)

    Pflichtmodul Auslandsexkursion (10 ECTS-Punkte)

    Alternatives Pflichtmodul zur Methode (10 ECTS-Punkte):

    - Theorie und interdisziplinäre Themen (10 ECTS)
       oder
    - Archäometrie und Bioarchäologie (10 ECTS)

    Alternatives Pflichtmodul zur Praxis (10 ECTS-Punkte):

    - Landschaftsarchäologie (10 ECTS)
      oder
    - Kulturvermittlung (10 ECTS)
      oder
    - Technologie und Dokumentation (10 ECTS)

    Alternatives Pflichtmodul zur Berufspraxis (10 ECTS-Punkte):

    - Grabungstechnik für Fortgeschrittene (10 ECTS)
      oder
    - Kultur- und Museumsmanagement (10 ECTS)

    Masterarbeit (30 ECTS-Punkte):
    Das Thema der Masterarbeit ist einem der Themenbereiche, die im Rahmen der Hauptseminarte behandelt werden, zu entnehmen. Besonders werden epochen- und methodenübergreifende Themen, wie zum Beispiel jene der Landschaftsarchäologie, empfohlen.
    Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.

    Masterprüfung (4 ECTS-Punkte):
    Diese ist in Form einer kommissionellen Gesamtprüfung abzulegen. Der vollständige Themenbereich, dem die Masterarbeit zugeordnet wird, ist Prüfungsstoff. Bei der Gesamtprüfung sind zwei Fächer aus den Themenbereichen, die im Rahmen der Seminarmodule behandelt werden, auszuwählen.
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