Master Wirtschaftsinformatik

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Master Wirtschaftsinformatik

  • Ziele Das Masterstudium der Wirtschaftsinformatik vermittelt den Studierenden über die Inhalte des Bachelorstudiums hinausgehende Fähigkeiten und Kenntnisse mit einem besonderen Schwerpunkt auf Führungs- und Forschungskompetenzen.
  • Anforderungen Die Zulassungsbestimmungen für deutschsprachige Masterstudien sind in den Studienplänen verankert. Als Voraussetzung für die Zulassung gilt jeweils der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines in Frage kommenden Fachhochschul-Bakkalaureatsstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Die Definition des jeweils fachlich in Frage kommenden Vorstudiums ist dem Studienplan zu entnehmen.
  • Titel Magistra/Magister der Sozial- und Wirtschaftwissenschaften
  • Inhalt Das Masterstudium der Wirtschaftsinformatik vermittelt den Studierenden über die Inhalte des Bachelorstudiums hinausgehende Fähigkeiten und Kenntnisse mit einem besonderen Schwerpunkt auf Führungs- und Forschungskompetenzen. Es wird demgemäß insbesondere auf die Vermittlung von Managementwissen für Unternehmen der IT-Branche sowie auf die Heranbildung der Forschungsqualifikation Wert gelegt.

    Dauer:

    Das Magisterstudium hat einen Umfang von drei Semestern und 47 Semesterstunden (SSt) an Lehrveranstaltungen.   

    Inhaltlich baut das Studium auf den Fähigkeiten und Kenntnissen auf, die im Bachelorstudium aus Wirtschaftsinformatik an der WU Wien vermittelt werden. Diese Kenntnisse bilden eine solide Grundlage, auf der die Veranstaltungen des Masterstudiums aufsetzen. Insofern ist das Masterstudium eine systematische Fortführung des Bachelorstudiums.

    Masterarbeit:

    Studierende, die das Masterstudium absolvieren, müssen eine Masterarbeit als wissenschaftliche Hausarbeit anfertigen. Das Thema bzw. die Aufgabenstellung ist aus einem der Pflicht- oder Wahlfächer zu entnehmen und sollte innerhalb von 6 Monaten bearbeitbar sein. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist möglich, sofern die Einzelleistungen abgrenzbar und gesondert beurteilbar sind.

    Abschluss des Masterstudiums:

    Wie auch im Bachelorstudium gilt auch das Masterstudium als abgeschlossen, sobald alle Lehrveranstaltungen des Masterstudiums mit Erfolg absolviert wurden. Hierzu zählen die Pflichtfächer, die Wahlpflichtfächer, die freien Wahlfächer sowie die Masterarbeit. Die Leistungsnachweise (Beurteilungen) dieser Lehrveranstaltungen werden nach ECTS-Punkten gewichtet zur Ermittlung einer Gesamtbeurteilung herangezogen. Mit Abschluss des Studiums wird per Verleihungsbescheid der Titel Magistra/Magister der Sozial- und Wirtschaftwissenschaften verliehen, der zur Aufnahme des Doktoratsstudiums der Sozial- und Wirtschaftwissenschaften berechtigt.
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