AnforderungenAbsolventInnen des Studiums der Physik sowie verwandter Studienrichtungen
InhaltZiel des Universitätslehrgangs ist die postgraduale Ausbildung von PhysikerInnen und AbsolventInnen verwandter Studienrichtungen auf dem Gebiet der Medizinischen Physik mit dem Schwerpunkt der Tätigkeit im Krankenhaus. Der Unterrichtsplan sieht die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse vor, die die/den AbsolventIn befähigen, als MedizinphysikerIn im Krankenhaus in Diagnose und Therapie von PatientInnen mitzuwirken, bzw. bei einschlägigen Industrieunternehmungen die Entwicklung und die Herstellung neuartiger medizinisch-technischer Geräte in verantwortungsvoller Position zu übernehmen. Darüber hinaus werden alle gemäß § 28 der StrSchVO (Strahlenschutzverordnung) erforderlichen Kenntnisse für die Wahrnehmung des Strahlenschutzes als Strahlenschutzbeauftragte/Strahlenschutzbeauftragter vermittelt. AbsolventInnen des Universitätslehrgangs werden auch als qualifizierte MedizinphysikerIinnen gemäß 3. Abschnitt § 6 der Medizinischen Strahlenschutzverordnung durch das zuständige Bundesministerium anerkannt und befähigt, alle in der MedStrSchV bezeichneten, einschlägigen Tätigkeiten selbständig durchzuführen.