Inhalt
Qualifikationsprofil
Das Bachelorstudium Agrarwissenschaften vermittelt eine berufsqualifizierende Ausbildung mit breit gefächerten Kenntnissen und Fähigkeiten. Diese sind innerhalb der landwirtschaftlichen Produktionsketten und ihren ökologischen, ökonomischen und sozialen Grundlagen für qualifiziertes Handeln erforderlich. Die TeilnehmerInnen des Bachelorstudiums eignen sich in sechs Semestern ein übergreifendes Fachwissen aus folgenden Bereichen an: Agrarwissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie naturwissenschaftliche Grundlagen. Eine Praxis von mindestens zwei Monaten dient der Vertiefung der Kenntnis der Landwirtschaft und ihrer vor- und nachgelagerten Bereiche.
Während des Studiums erwerben die Studierenden grundlegende Kompetenz zu interdisziplinärem und praxisorientiertem Arbeiten sowie zu Projekt- und Teamfähigkeit. Anleitungen zu problemorientiertem, vernetztem und verantwortungsvollem Anwenden der Fachkenntnisse werden vermittelt. Darüber hinaus wird eigenständiges, kritisches Denken gefördert. Zur Förderung der Internationalität und Mobilitätsbereitschaft bietet der Studienplan den Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen der Wahlfächer Fremdsprachen und fremdsprachige Lehrveranstaltungen zu absolvieren.
Auf Basis naturwissenschaftlicher, produktionstechnischer und ökonomischer Grundlagen werden folgende agrarwissenschaftliche Schwerpunkte angeboten: Pflanzliche Produktion, Tierische Produktion, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Garten-, Obst- und Weinbau, Ökologische Landwirtschaft und Agrarbiologie.
Das erarbeitete fachliche und methodische Wissen verbunden mit sozialer Kompetenz eröffnet die Einsatzmöglichkeit in einem breiten Angebot an Berufsfeldern: landwirtschaftliche Produktion, Vermarktung und Dienstleistung, Beratung und Ausbildung, Agrarverwaltung und Agrarpolitik, Interessensvertretung, Kontrollwesen sowie Umwelt- und Naturschutz.
Aufbau des Bachelorstudiums
Das Bachelorstudium Agrarwissenschaften umfasst 6 Semester mit 180 ECTS-Anrechnungspunkten – in der Folge vereinfacht mit „ECTS“ bezeichnet.
Davon entfallen 118 ECTS auf Lehrveranstaltungen der Pflichtfächer (§2(1)), 33 ECTS auf Lehrveranstaltungen der Schwerpunkt-Pflichtfächer (§2(2)), 21 ECTS auf Lehrveranstaltungen der Wahlfächer (§2(3)) und 8 ECTS auf Lehrveranstaltungen der Freien Wahlfächer (§2(4)).