Inhalt
I.1. Allgemeine Bestimmungen und Empfehlungen:
Das neue Instrumentalstudium löst das bisherige Diplomstudium (mit 2 Studienabschnitten) ab. Es besteht aus zwei selbständigen, in sich geschlossenen Studien, nämlich dem Bachelorstudium und dem Masterstudium. Alle Studienpläne und Prüfungsordnungen wurden neu erstellt. Die Studienpläne einiger Studienrichtungen konnten zusammengelegt werden, z.B. die für Viola und Violoncello, sowie die für alle Blas- (mit Ausnahme der Blockflöte) und Schlaginstrumente. Die neuen Studienpläne enthalten nunmehr eine Liste der Pflichtfächer und eine Liste der Wahl(pflicht)fächer. Die WF werden gemeinsam sowohl für das Bachelor Studium als auch für das Master Studium angeboten. Sie gliedern sich in folgende Gruppen:
1. WF, die von Studierenden aller Studienrichtungen belegbar sind,
2. solche, die speziell nur für bestimmte Studienrichtungen in Frage kommen (z.B.
nur für die Gruppe der Tasteninstrumente, nur für die der Streich- und Zupfinstrumente, nur für die der Blas- und Schlaginstrumente) und
3. Fächer, die als Schwerpunkte im MagStudium der Streich- und Zupfinstrumente gewählt werden können.
Die freien Wahlfächer (FWF) können aus den Lehrveranstaltungen aller in- und ausländischen Universitäten ausgewählt werden. Besonders empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus der Liste der Wahlfächer. Der Studienplan enthält eine Übersicht über die Semesterstunden (SSt), die Anzahl der zu studierenden Sem, die SSt, die SEP und die ECTS-Punkte der einzelnen LVn.
Für jedes absolvierte Semester müssen im Durchschnitt 30 Punkte des ECTS nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um eine Einschätzung des Aufwandes der Studierenden für Lern-, Übungs-, Vorbereitungszeiten und Präsenzen an der Universität. Bei der Kalkulation der ECTS-Punkte wurde das Ausmaß des Arbeitspensums einer(s) Studierenden pro Woche zu den 30 Pflicht-ECTS-Punkten pro Semester in ein bestimmtes Verhältnis gesetzt. Nach diesem Schlüssel wurden die ECTS-Punkte für jede LV berechnet und festgelegt. Der Zeitaufwand für Bachelorarbeiten wird mit 4 ECTS-Punkten, der für die Masterarbeit mit 8 ECTS-Punkten bewertet.Nach UniStG § 38 Z 2 sorgt der/die zuständige StudiendekanIn für eine einführende
Beratung am Beginn des jeweiligen Studiums.
Umfang und Gliederung der Studien:
Im UniStG ist als Regelstudienzeit für das Instrumentalstudium eine Studiendauer von 12 Semestern und ein Rahmen von 100 bis 150 Semesterstunden vorgesehen. An der Universität Mozarteum Salzburg wird das Instrumentalstudium in 2 selbstständigen Studien angeboten, nämlich dem Bachelor- und dem Master. Das Bachelorstudium dauert 8 Semester, umfasst 87 bis 103 Semesterstunden, ermöglicht eine gründliche, vielseitige und berufsbezogene Ausbildung und schließt mit dem Bachelor ab. Der Absolvent erwirbt den Titel Bachelor der Künste.