Informationen über Bachelor Hebamme - Mit Anwesenheitspflicht - Innsbruck - Tirol
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Ziele
Vor allem soziale Berufe bedürfen einer Festlegung der Werte, Ziele und Normen (Ethik), welche die Vorgehensweise im Beruf leiten. Der Internationale Hebammenverband (ICM) hat in Zusammenarbeit mit der WHO den „International Code of Ethics for Midwives“ (1999) erarbeitet. Neben dem Hauptziel - der Erhaltung der Gesundheit von Frauen - dient der Kodex als Grundlage für die Ausbildung, die Berufsausübung und die Forschungstätigkeit von Hebammen. Er anerkennt die Frau als Person, strebt nach Gerechtigkeit für alle Menschen und setzt sich für eine allen zugängliche Gesundheitsvorsorge ein. Die Hebammentätigkeit beruht somit auf gegenseitigem Respekt, Vertrauen und Würde aller Mitglieder der Gesellschaft. Aus diesen Wertvorstellungen ergeben sich die Ziele für den FH-Bachelor-Studiengang Hebamme: - einer praxisbezogene Hebammenausbildung auf Hochschulniveau und - Forschungs- und Entwicklungprojekte im nationalen und internationalen Berufsfeld zur Weiterentwicklung des Hebammenwissens
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Praktikum
Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden fachlich-wissenschaftliche Grundlagen, berufsspezifische Zusammenhänge und Arbeitsabläufe sowie praktische Kenntnisse und Fertigkeiten neben der direkten Tätigkeit an der PatientIn auch in Form von praktischen Übungen in Kleingruppen vermittelt, geübt und reflektiert. Während der gesamten Praktikumszeiten werden die Studierenden neben den hauptberuflich vor Ort tätigen Fachpersonen auch von den hauptberuflich Lehrenden des FH-Bachelor-Studienganges Hebamme unterrichtet und betreut. Der FH-Bachelor-Studiengang Hebamme schließt mit einer europaweit gültigen Berufsberechtigung ab, welche die bereits oben beschriebenen Kompetenzen und Qualifikationen beinhaltet. Die hohe berufliche Eigenverantwortlichkeit der Hebamme erfordert eine qualitativ hochwertige, sehr praxiszentrierte Ausbildung. Auch von Seiten der WHO wird diesem Umstand Rechnung getragen, wie die Empfehlung „WHO European Strategy for Nursing and Midwifery Education“ von 2001 beweist. Es wird in dieser Empfehlung klar zum Ausdruck gebracht, dass eine 3-jährige Ausbildung das Minimum darstellt, wobei der praktische Anteil nicht unter 2250 Stunden liegen soll. Dieser Empfehlung und den Richtlinien und FH-Hebammen-Ausbildungsverordnung folgend umfasst der praktische Anteil des FH-Bachelor-Studienganges Hebamme 2250 Stunden (90 ECTS), also 50% der Arbeitsleistung von 3 Studienjahren (Gesamtarbeitsaufwand/workload) einer/eines Studierenden. Dadurch wird sichergestellt, dass die in der EU-Richtlinie und in der FH-Hebammen-Ausbildungsverordnung festgelegten praktischen Ausbildungsziele erreicht werden. Die Sicherstellung der fachlich-methodischen Kompetenzen macht dieses Vorgehen unumgänglich.
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Anforderungen
BewerberInnen für den FH-Bachelor-Studiengang Hebamme erfüllen folgende Voraussetzungen - hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein - hohe soziale Kompetenz - manuelles Geschick - körperliche und psychische Stabilität - Einfühlungsvermögen und Beobachtungsgabe - zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche berufsspezifische gesundheitliche Eignung lt. FH-Hebammen-Ausbildungsverordnun Zugangsvoraussetzungen Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen zum FH-Bachelor-Studiengang sind durch das Fachhochschul-Studiengesetz FHStG, BGBl. Nr. 340/1993 i.d.g.F. und durch die FH-Hebammen-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 1/2006 i.d.g.F. geregelt. Es werden BewerberInnen mit einer der folgenden Zugangsvoraussetzungen zugelassen: - Allgemeine Universitätsreife Inländisches Reifeprüfungszeugnis oder ausländisches Zeugnis, wenn mit diesem Zeugnis im Ausstellungsland die allgemeinen Voraussetzungen zu einem Hochschulbesuch, der dem beabsichtigten Studiengang entsprechenden Richtung, gegeben ist. - Studienberechtigungsprüfung
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Titel
Bachelor Hebamme
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Inhalt
Der Beruf der Hebamme ist einer der ältesten Frauenberufe der Welt. Bereits im alten Testament finden sich zahlreiche Beschreibungen von Geburten, die durch erfahrene und sachkundige Hebammen geleitet wurden. Seit jeher steht die Betreuung von Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett im Vordergrund. Seit Mitte des vorigen Jahrhunderts hat sich das Bild der Hebamme jedoch grundlegend gewandelt. Die geheimnisvolle Frau, die bei der Geburt Unmengen von heißem Wasser verbraucht, existiert schon lange nicht mehr.
Heute sind Hebammen hoch qualifizierte medizinische Fachkräfte, die einerseits Frauen und Kindern eine fundierte medizinische Versorgung bieten, andererseits aber auch Wissen über komplementäre Methoden besitzen und so individuell auf die Bedürfnisse der Frauen und Kinder eingehen können.
Gemäß § 2 Abs. 1 Hebammengesetz übernehmen Hebammen die Beratung, Betreuung und Pflege von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen und die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.