Inhalt
Allgemeine Aufgabe der Instrumental- und Gesangspädagogik ist die Vermittlung von Musik im Sinne einer Äußerung menschlicher Kultur sowie als Möglichkeit und Zeugnis aktiverLebensgestaltung. Das jeweils gewählte Instrument (Gesang) stellt das zentrale Medium für dieseVermittlungsarbeit dar. Instrumental- und Gesangspädagogik hat die Lehre des künstlerischen, handwerklichen, erlebenden, verstehenden und wissenschaftlichen Umgangs mit dem Kulturphänomen Musik zum Inhalt.
Im Studium zu erwerbende Qualifikationen sind:
- die Fähigkeit zu künstlerisch und technisch ausgereiftem Instrumentalspiel (Gesang) im „Zentralen künstlerischen Fach“ (ZKF) samt Kenntnis der Geschichte und Bauweise des Instruments und der musikalischen Literatur
- die Fähigkeit zur musikalischen Ensemblearbeit in Mitwirkung und Leitung
- die Befähigung zur Vermittlung allgemeiner musikalischer sowie der speziell instrumentalen Fähigkeiten und Kenntnisse an Schüler unterschiedlicher Alters-, Begabungs- und Ausbildungsstufen
- der Erwerb von soliden Grundlagen der Musikpädagogik, Musiktheorie und Musikwissenschaft und eines Potenzials zur Umsetzung dieser Kenntnisse im Berufsleben
Die in der gesellschaftlichen Realität dominanten technisch-wirtschaftlichen Ziele lassen die Entfaltung anthropologischer Grunddispositionen nur eingeschränkt zu und behindern die kreativ-eigenschöpferische Verwirklichung des Menschen. Diese zu fördern und ihren Stellenwert für die Zukunft zu sichern stellt sich als Herausforderung eines zeitgemäßen Studiums der Instrumental- und Gesangspädagogik, wie es an der Universität Mozarteum Salzburg angeboten wird. Es vermittelt eine erstrangige Ausbildung in künstlerischer und pädagogischer Hinsicht. Die Absolvent/inn/en erwerben zudem soziale und organisatorische Kompetenzen, die sie zur Berufsausübung in flexibler Form befähigen. Sie arbeiten pädagogisch, künstlerisch und wissenschaftlich selbständig und sind fähig zu kritischer Dokumentation, Evaluation und Reflexion.
Allgemeines
Das Studium der Instrumental- und Gesangspädagogik an der Universität Mozarteum Salzburg gliedert sich in ein vierjähriges (achtsemestriges) Bachelorstudium, das mit
- dem vollständigen Absolvieren sämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen,
- den kommissionellen Leistungsüberprüfungen im Zentralen künstlerischen Fach, Pflichtfach Klavier und – sofern gewählt – Schwerpunkt Zweites Instrument,
- dem Verfassen von zwei Bachelorarbeiten samt kommissioneller Prüfung über eine der beiden Bachelorarbeiten
- sowie der abschließenden kommissionellen Bachelorprüfung aus dem Zentralen künstlerischen Fach samt didaktischem Anteil beendet wird. An Absolvent/inn/en des Studiums wird der akademische Grad „Bachelor of Arts“, abgekürzt „BA“, verliehen. Mit dem erfolgreichen Studienabschluss ist die Lehrbefähigung für österreichische Musikschulen verbunden.
Das Studium der Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik ist ein Präsenzstudium. Die hohe Zahl von Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter und die Verflechtung der Lehrinhalte lassen ein Fernstudium, auch in Teilen, nicht zu. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen erfordern eine fortwährende Beurteilung der Leistung, weshalb in den Lehrveranstaltungstypen EX, KE, KG, PR, PS, SE, UE und VU Anwesenheitspflicht besteht.
Ablauf
In den ersten beiden Semestern sind die Lehrveranstaltungen der Studieneingangsphase (SEP) zu absolvieren. Diese Lehrveranstaltungen sind unter „III.2 Zu absolvierende Lehrveranstaltungen“ in einer eigenen Spalte gekennzeichnet. Studierende sind erst nach Ablegung sämtlicher Prüfungen
der Studieneingangsphase (SEP) berechtigt, die Lehrveranstaltung „Zentrales künstlerisches Fach“ (ZKF) 3 zu belegen.
In der Studieneingangsphase werden die Studierenden durch ausgewählte, das Studium charakterisierende Lehrveranstaltungen mit zentralen Inhalten des Studiums sowie ihrem zukünftigen Aufgabengebiet, insbesondere den pädagogischen Anforderungen, bekannt gemacht. Die darausresultierende Orientierung soll eine zielbewusste Gestaltung des Studiums ermöglichen.
Nachfolgend sind sämtliche weitere unter „Pflichtfächer“ in „III. Zu absolvierende Lehrveranstaltungen“ genannten Lehrveranstaltungen zuabsolvieren. Zusätzlich zu den Pflichtfächern ist mindestens ein „Schwerpunkt“ zu wählen (Wahlpflichtfach). Der Besuch von Lehrveranstaltungen desgewählten Schwerpunktes hat mit dem dritten Semester zu beginnen. Abzuschließen ist der Schwerpunkt vor Ende des Bachelorstudiums. Der Fachbereichsleitung sind der/die gewählte/n Schwerpunkt/e zu Beginn des dritten Semesters bekanntzugeben.
Der Schwerpunkt „Zweites Instrument / Gesang / (bei ZKF Volksmusik): Drittes Instrument“ kann nur nach erfolgreicher Eignungsprüfung(? IV.1 Prüfungsordnung, ? IV.2 Prüfungsanforderungen) aufgenommen werden. Für alle übrigen Schwerpunkte wird keine Eignungsprüfung vorausgesetzt.Ferner sind Freie Wahlfächer im unter III.2.1 „Zu absolvierende Lehrveranstaltungen“ festgelegten Ausmaß zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungen aus Freien Wahlfächern können dem Lehrangebot jedweder in- und ausländischen Universität entnommen werden, dürfen abernicht KE betreffen.Neben der selbstverständlichen Auseinandersetzung mit den wissenschaftlichen und didaktischen Grundlagen der Instrumental- und Gesangspädagogik ermöglicht das Studium eine intensive praxisbezogene Ausbildung inkünstlerischer und pädagogischer Hinsicht. Die theoretischen Fächer im Lehrangebot sind in dieser Hinsicht ausgerichtet. Zusätzlich zu diesen Grundlagen und zur Ausbildung im Zentralen künstlerischen Fach erwerben die Studierenden durch die Auswahl diverser „Schwerpunkte“ (Wahlpflichtfächer) ein individuelles, ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechendes Profil. Dadurch verfügen sie über ein für zukünftige Arbeitgeber attraktives berufliches Potenzial. Während des Bachelorstudiums sind kommissionelle Leistungsüberprüfungen im „Zentralen künstlerischen Fach“ (nach vier Semestern) und im „Klavier Pflichtfach“ (nach sechs Semestern) zu absolvieren (? IV.1 Prüfungsordnung).
Im Bachelorstudium sind zwei Bachelorarbeiten zu verfassen (? II.4 Wissenschaftliche Arbeiten im Studium). Über das Fachgebiet einer der beiden Bachelorarbeiten ist eine kommissionelle Prüfung abzulegen (? IV.1 Prüfungsordnung).