Bachelor Violoncello

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Informationen über Bachelor Violoncello - Mit Anwesenheitspflicht - Innere Stadt - Wien

  • Ziele
    Altersgrenzen Dauer: 8 Semester Abschluss: Bachelor of Arts Mindestalter: 15 Jahre Höchstalter: 24 Jahre Zulassungsprüfung Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatz-AnwärterInnen in den Bereichen instrumentale Fähigkeiten, musikalische Begabung, musikalische Hörfähigkeit, musiktheoretische Vorkenntnisse, geistige Reife. Für die Zulassung zum Studium ist die positive Absolvierung aller Prüfungsabschnitte erforderlich. Nachweis der Deutschkenntnisse für Bachelor- und Master-Studienrichtungen: StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung und Aufnahme in ein Studium ihre Deutschkenntnisse der Stufe A2/B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie im „Infoblatt Deutschkenntnisse“. Notenmaterial und Instrumente muss der/die KandidatIn zur Zulassungsprüfung mitbringen. Eine KorrepetitorIn steht zur Verfügung. Prüfung im Zentralen künstlerischen Fach: Violine: - eine Etüde aus: Dont: op. 35, Gavinie: 24 Etüden, Rode: 24 Capricen oder Paganini 24 Capricen op. 1 - erster oder zweiter und dritter Satz eines Konzertes wie z. B.: Bruch: g-Moll; Mendelssohn: e-Moll; Wieniawski: d-Moll; Saint-Saens: h-Moll; Lalo Symphonie espagnol u. a. - ein virtuoses Stück freier Wahl Viola: - eine Etüde von Hoffmeister oder Campagnoli - ein schneller und ein langsamer Satz aus einer Suite von J. S. Bach oder ein Stück im Schwierigkeitsgrad folgen-der Werke: Max Bruch — Romanze; Joh. Nep. Hummel — Fantasie; Michail Glinka — Sonate - erster oder zweiter und dritter Satz aus den Konzerten in D-Dur von F. A. Hoffmeister oder Carl Stamitz oder C. F. Zelter: Konzert in Es-Dur ( 1.Satz + Kadenz) oder J. Chr. Bach: Konzert in c-Moll ( 1. und 2. Satz) Violoncello: - eine Etüde aus David Poppers Hohe Schule; Duport 21 Etüden, Grützmacher II oder eine Etüde vergleichbaren Schwierigkeitsgrades - erster oder zweiter und dritter Satz aus einem Konzert z. B. von Lalo, Saint-Saens, Prokofieff, Boccherini, Haydn C–Dur etc. - aus J. S. Bach Solosuiten: Präludium oder zwei Sätze unterschiedlichen Charakters Kontrabass: - eine Etüde aus Storch-Hrabe - ein langsamer und schneller Satz aus folgenden (oder vergleichbaren) Werken: Dittersdorf: Konzert in E-Dur Vanhall: Konzert in D-Dur Dragonetti: Andante und Rondo, 3 Walzer für Bass solo, Adagio und Rondo in C-Dur J. S. Bach: Gambensonaten 1 und 2 Misek: Sonata 1 und 2 Koussevitzky: Konzert Botessini: Konzert in h-moll, Tarantella a-moll, Melodie e-moll, Elegie D-Dur Cimador: Konzert Antonio Capuzzi: Konzert Harfe: - 1 Etude aus: Bach — Grandjany 12 Etuden für Harfe op. 45 oder N. Ch. Bochsa 50 Etuden op. 34 oder F. J. Dizi 48 Etuden für Harfe - 2 Solostücke z.B.: F. J. Nadermann irgendeine Sonatine Pierné Impromptu-Caprice C. Saint-Saens Fantaisie C. Salzedo Chansons dans la nuit Das Programm ist auswendig vorzutragen und hat drei verschiende Stilepochen zu umfassen Gitarre: - eine Etüde aus H. Villa–Lobos: Douze Etudes - ein langsamer und schneller Satz oder die Fuge aus den Lautenwerken J. S. Bachs BWV 995, 996, 997, 998, 1000, 1006a - ein Vortragsstück freier Wahl Prüfung in Musiktheorie (schriftlich): Intervalle, Tonleitern, Dreiklänge (und Umkehrungen), Dominantseptakkorde, vierstimmige Kadenz Überprüfung musikalischer Hörfähigkeit (schriftlich): Notendiktat, Rhythmusdiktat, Intervalle, Dreiklänge (Dur, moll, übermäßig, vermindert), Erkennen fehlerhaft gespielter Melodietöne Hinweis: Rechts auf dieser Seite finden Sie einen Beispieltest Theorie/Gehör der Abteilung Saiteninstrumente. Hinweis für Absoluthörer: Die Gehöraufgaben werden (mit Ausnahme der Rhythmen) transponiert vorgespielt. Literaturhinweise: L. K. Weber: Das ABC der Musiklehre, Verlag Zimmermann (Frankfurt) K. Johann/C. Zech: Allgemeine Musiklehre, Suhrkamp/Reclam (Berlin/Leipzig)
  • Anforderungen
    Altersgrenzen Mindestalter das vollendete 15. Lebensjahr Höchstalter das vollendete 25. Lebensjahr Zulassungsprüfung Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatz-AnwärterInnen im Bereich instrumentale Fähigkeiten, musikalische Begabung, musikalische Hörfähigkeit, musiktheoretische Vorkenntnisse und geistigen Reife. Für die Zulassung zum Studium ist die positive Absolvierung aller Prüfungsabschnitte erforderlich. - Prüfung im Zentralen künstlerischen Fach: Violoncello - Eine Etüde im Schwierigkeitsgrad von David Popper: Hohe Schule; Duport: 21 Etüden, Grützmacher II - Erster oder zweiter und dritter Satz eines Konzertes für Violoncello und Orchester - Aus J. S. Bach Solosuiten: Präludium oder 2 Sätze unterschiedlichen Charakters Notenmaterial und Instrumente muss der/die Kandidat/in zur Zulassungsprüfung mitbringen. Ein Korrepetitor steht zur Verfügung. - Prüfung in Musiktheorie (schriftlich) Intervalle, Tonleitern, Dreiklänge (und Umkehrungen), Dominantseptakkorde, vierstimmige Kadenz - Überprüfung musikalischer Hörfähigkeit (schriftlich) Notendiktat, Rhythmusdiktat, Intervalle, Dreiklänge (Dur, Moll, übermäßig, vermindert), Erkennen fehlerhaft gespielter Melodietöne
  • Titel
    Bachelor of Arts (BA)
  • Inhalt
    Facts

    - Dauer in Sem.: 8

    - ECTS: 240

    - Akadem. Graf: Bachelor of Arts (BA)

    - Altersgrenze: 15 / 24

    - SKZ = Studienkennzahl: 033 118


    Aufbau des Studiums

    Das Bachelorstudium gliedert sich in zwei Abschnitte von jeweils 4 Semestern, wobei die ersten beiden Semester als Studieneingangsphase gestaltet sind. Nach dem 4. Semester ist eine instrumentale Studienprüfung  in den zweiten Studienabschnitt vorgeschrieben. Das Studium wird am Ende des 8. Semesters mit der Bachelorprüfung abgeschlossen.

    Das Zentrale künstlerische Fach (ZkF) beinhaltet die Weiterentwicklung instrumentaler/
    künstlerischer Fertigkeiten unter Einbeziehung didaktischer und pädagogischer Aspekte. Die verschiedensten Möglichkeiten öffentlicher Auftritte, sowohl solistisch, als auch im Ensemble, geben den Studierenden die Möglichkeit  sich in allen Stadien ihrer künstlerischen Entwicklung zu präsentieren, entsprechendes Repertoire zu erwerben, das für ein späteres Berufsleben unerlässlich ist.

    Die theoretischen Ergänzungsfächer (EF) vermitteln ein umfangreiches Fachwissen, welches  für eine persönliche Auseinandersetzung mit einem musikalischen Werk unverzichtbar ist.
    Die Vernetzung von ZkF, theoretischen und praktischen EF bildet die Grundlage einer ganzheitlichen Ausbildung zur Erreichung künstlerischer Reife und Selbstständigkeit, sowie der Fähigkeit zur kritischen Reflexion und Selbstevaluierung.

    1.Studienabschnitt (Semester 1-4)

    Die Studieneingangsphase erstreckt sich über die ersten beiden Semester und wird durch ergänzende Lehrveranstaltungen (ELV) bestimmt, welche die Grundlagen des Musikstudiums vermitteln und den Studierenden einen Überblick über den Studiengang und dessen spezifische Anforderungen geben.
    Nach der Studieneingangsphase findet ein Beratungsgespräch mit dem Abteilungsvorstand unter Einbeziehung der ZkF- und Ergänzungsfachlehrer statt.

    Von Anfang an wird durch die Einbindung der Studierenden in den Ensembleunterricht (Ensemble, Orchester, Kammermusik 1- 4) auf die Entwicklung der sozialen Kompetenz wertgelegt. Im ersten Studienabschnitt wird bewusst auf eine Differenzierung der verschiedenen praktischen Übungen verzichtet, um den Studierenden Raum und Zeit für eine persönliche Entwicklung zu geben.
    Die Wahlfächer dienen zur Orientierung einer eventuellen späteren Spezialisierung.
    Nach dem 4. Semester ist eine instrumentale Zulassungsprüfung (ZP) in den 2. Studienabschnitt zu absolvieren.
     
    2. Studienabschnitt (Semester 5 – 8)

    Der 2. Studienabschnitt ist  praxisorientiert ausgerichtet. Die differenzierte Erforschung der Bereiche Kammermusik, Praktikum Modern und Orchester sowie das EF Orchesterliteratur und robespielstellen bilden die Grundlage einer breit gefächerten Ausbildung, die es den AbsolventInnen ermöglicht in vielen Bereichen des Musiklebens tätig zu werden. Im 8. Semester ist eine schriftliche Arbeit  zu verfassen und die künstlerische Prüfung am Instrument zu absolvieren.

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