Inhalt
Qualifikationsprofil
Die aktuelle Forschung, Entwicklung und Praxis der Agrarwissenschaften stützt sich in vielen Bereichen auf biologische Disziplinen, die vom Ökosystem bis hin zur Molekularbiologie reichen.
TeilnehmerInnen des Magisterstudiums eignen sich ein multidisziplinäres und fächerübergreifendes Wissen an, das flexible Einsatzbereiche vom Naturschutz bis hin in die Agrar- und Ernährungsindustrie ermöglicht. Besondere Perspektiven eröffnen sich durch die große fachliche Nähe zur agrarischen Praxis, die auch technische und sozioökonomische Aspekte beinhaltet.
Die spezielle fachliche Qualifikation umfasst die Kenntnis der wesentlichen naturwissenschaftlichen Grundlagen zur Analyse und Nutzung biologischer Strukturen und Prozesse von der molekularen bis hin zur ökosystemaren Ebene. Insbesondere wird die naturwissenschaftlich-analytische Arbeitsweise und die Beherrschung der hierfür notwendigen Methoden mit einem starken praktischen Bezug zur Forschung, Entwicklung und dem Management im agrarischen Bereich vermittelt.
Daneben eignen sich die Studierenden grundlegende für die berufliche und persönliche Entwicklung notwendige Fähigkeiten, wie interdisziplinäres Denken und zielorientierte Problemlösung sowie soziale Kompetenz an.
Das Studium bietet zahlreiche Möglichkeiten für internationale Kontakte und Austauschaufenthalte.
Berufe finden sich in unterschiedlichen Positionen im Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz, in der Forschung und Entwicklung im öffentlichen und industriellen Sektor sowie in der Verwaltung, im Informationswesen (z.B. Medien, Beratung) und in der fachspezifischen Interessensvertretung (z.B. Kammern, wissenschaftliche Vereinigungen, NGO).
Die AbsolventInnen sind durch die Breite und die Praxisnähe ihrer Ausbildung besonders für neu entstehende Berufsfelder an der Schnittstelle von Agrarwissenschaften, Ökologie und Biotechnologie qualifiziert.
Aufbau des Masterstudiums
Das Masterstudium Agrarbiologie umfasst 4 Semester mit 120 ECTS-Anrechnungspunkten – in der Folge vereinfachend ECTS bezeichnet.
Davon entfallen 33 ECTS auf Lehrveranstaltungen der Pflichtfächer (§2 (1)), 37 ECTS auf Lehrveranstaltungen der Wahlfächer (§2 (2)) und 20 ECTS auf Lehrveranstaltungen der Freien Wahlfächer (§2 (3)). Der Magisterarbeit (§2 (4)) werden 30 ECTS zugeordnet.