Inhalt
Facts
- Studium
Master (DI), Vollzeit
- Studiendauer
4 Semester
- Studienplätze
23 pro Jahr
Das Masterstudium "Architektur und Projektmanagement" verbindet das Entwerfen von Bauwerken und deren konstruktive und wirtschaftliche Umsetzung. Damit deckt die Ausbildung das gesamte breite Berufsfeld der Architektur ab.
Charakteristischen Eigenschaften: weltoffen - fächerübergreifend - projektorientiert - praxisnah - teamfördernd
Das Master-Studium Architektur und Projektmanagement ist Teil des Studienbereichs Architektur und Bauwesen, in dem auch das Bachelorstudium Bauplanung und Bauwirtschaft und das Masterstudium Baumanagement und Ingenieurbau angeboten werden.
Schwerpunkte
Im Zentrum der Architekturausbildung im Masterstudium „Architektur und Projektmanagement“ stehen innovative und ganzheitliche Entwürfe von Bauobjekten. Dabei müssen sowohl äshtetische als auch technische Erfordernisse bei der planerischen, technischen und wirtschaftlichen Umsetzung berücksichtigt werden. Schwerpunkte werden im Bereich Fassadentechnologie, der Sanierung und Revitalisierung, dem Projektmanagement, der Visualisierung sowie der Innenarchitektur gesetzt. Damit erhalten die AbsolventInnen die Qualifikation eigenverantwortlich komplexe Bauaufgaben zu planen und umzusetzen.
Berufsbild
Die Ausbildung eröffnet ein breites und vielfältiges Betätigungsfeld in der Entwicklung, Planung, Ausführung und Überwachung von Hochbauprojekten. Das Einsatzgebiet reicht von Architekturbüros über Generalplaner bis zur Projektentwicklung und -vermarktung bei Bauträgern, von Büros für Bau- und Projektmanagement über die Immobilienbranche bis hin zur öffentlichen Verwaltung und zum Facility Management.
Die AbsolventInnen des Masterstudiums "Architektur und Projektmanagement" verfügen über das erforderliche wirtschaftliche, technisch-kreative und soziale Wissen und die Managementkompetenz, die für den Einsatz in den strategisch wichtigen Geschäftsfeldern Voraussetzung sind und so den Aufstieg in Führungspositionen sichern.
Folgende Voraussetzungen sind für die Erfüllung der formalen Zulassung zum Studium bzw. zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren erforderlich:
- Abschluss eines facheinschlägigen Bachelorstudiums oder
- Abschluss eines einem Bachelorstudiums vergleichbaren und gleichwertigen Studiums (bzw. Studienabschnitts)
In nicht eindeutigen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung, zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.