Master Bulgarisch

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Informationen über Master Bulgarisch - Mit Anwesenheitspflicht - Innere Stadt - Wien

  • Ziele
    - die Vermittlung wissenschaftlicher Kenntnisse über das Bulgarische sowie die übrigen slawischen Sprachen und Literaturen in Geschichte und Gegenwart - die aktive und passive Beherrschung von mindestens drei slawischen Sprachen
  • Anforderungen
    Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
  • Titel
    Master of Arts (MA)
  • Inhalt
    Studiendauer: 4 Semester

    Aufbau:

    Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:

    Modul Sprache (15 ECTS-Punkte):

    - Vertiefung Bulgarisch (8 ECTS)
    - Zusätzliche slawische Sprache (7 ECTS)

    Historisch-Philologisches Modul (15 ECTS-Punkte):

    - VO Altkirchenslawisch (2 ECTS)
    - UE Altkirchenslawisch (2 ECTS)
    - Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft (4 ECTS)
    - Ältere Literatur (4 ECTS)
    - Analyse älterer Texte (3 ECTS)

    Literatur- und Kulturwissenschaftliches Modul (15 ECTS):

    - Lehrveranstaltungen aus Literatur- oder Kulturwissenschaft (VO, KO) (8ECTS)
    - Seminar aus Literatur- oder Kulturwissenschaft (7 ECTS)

    Sprachwissenschaftliches Modul (15 ECTS-Punkte):

    - Lehrveranstaltungen aus Sprachwissenschaft (VO, KO) (8ECTS)
    - Seminar aus Sprachwissenschaft (7 ECTS)

    Komparatistisches Modul (10 ECTS-Punkte):

    - Lehrveranstaltungen aus der vergleichenden Sprach- und Literaturwissenschaft (SE, KO, VO) im Ausmaß von 10 ECTS

    Mastermodul (15 ECTS-Punkte):

    - Masterseminar (8 ECTS)
    - Schwerpunktbildung (VO, UE, KO) (7 ECTS)

    Masterarbeit (30 ECTS-Punkte):
    Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflichtmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.

    Masterprüfung (5 ECTS-Punkte):
    Diese ist eine kommissionelle Gesamtprüfung. Ein/e PrüferIn prüft über einen Bereich, dem das Thema der Master arbeit entnommen ist. Mit einer/m zweiten PrüferIn ist ein Themenkreis aus

    - Sprach- und/oder
    - Literatur- und/oder
    - Areal- und Kulturwissenschaft abzusprechen.

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