Anforderungen
Die Zulassung zum Masterstudium setzt gemäß § 64 (5) UG 2002 den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Absolventinnen und Absolventen des IGP-Bachelorstudiums an der Universität Mozarteum bzw. der Kooperationspartner Tiroler Landeskonservatorium Innsbruck und Vorarlberger Landeskonservatorium Feldkirch: - Kandidatinnen und Kandidaten, die das Bachelorstudium IGP im zuvor liegenden Studienjahr mit Auszeichnung abgeschlossen haben, werden bei fristgerechter Anmeldung für das Masterstudium IGP aufgenommen. Kandidatinnen und Kandidaten, die das Bachelorstudium IGP mit Erfolg, aber ohne Auszeichnung abgeschlossen haben, sowie Kandidatinnen und Kandidaten, die das Bachelorstudium IGP früher als im zuvor liegenden Studienjahr abgeschlossen haben, müssen sich der Ergänzungprüfung stellen. Dabei ist ein künstlerisches Programm vorzutragen, das den Prüfungsanforderungen im „Zentralen künstlerischen Fach“ der Bachelorprüfung in IGP an der Universität Mozarteum entspricht (? IV.1 Prüfungsordnung, ? IV.2 Prüfungsanforderungen), wobei Kammermusikstücke nicht obligat sind.). Aus einer vorzulegenden Liste von Stücken entsprechenden Schwierigkeitsgrades sind nach Auswahl der Prüfungskommission 15–20 Minuten vorzutragen. Daran können sich Fragen über eine didaktische Aufbereitung des Prüfungsprogrammes schließen. Die Prüfungskommission hat über die künstlerische und pädagogische Eignung zu entscheiden. Über die Vergabe der Studienplätze entscheidet die Zulassungskommission nach Maßgabe des Rektorats. Für Kandidatinnen und Kandidaten aus dem nicht-deutschsprachigen Raum wird zur Aufnahme des Masterstudiums in Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik der Nachweis von Deutschkenntnissen nach Niveau B2 (gem. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 1997) vorausgesetzt. Absolventinnen und Absolventen des IGP-Bachelorstudiums an einer anderen inländischen Musikhochschule oder mit einem gleichwertigen Abschluss an einer anerkannten ausländischen Musikhochschule: Kandidatinnen / Kandidaten, die das Bachelorstudium in IGP an einer anderen inländischen Musikhochschule abgeschlossen oder einen gleichwertigen Abschluss an einer anerkannten ausländischen postsekundären Musikhochschule erworben haben, müssen eine Ergänzungsprüfung absolvieren. Dabei ist ein künstlerisches Programm vorzutragen, das den Prüfungsanforderungen im „Zentralen künstlerischen Fach“ der Bachelorprüfung in IGP an der Universität Mozarteum entspricht (? IV.1 Prüfungsordnung, ? IV.2 Prüfungsanforderungen), wobei Kammermusikstücke nicht obligat sind. Aus einer vorzulegenden Liste von Stücken entsprechenden Schwierigkeitsgrades sind nach Auswahl der Prüfungskommission 15–20 Minuten vorzutragen. Daran können sich Fragen über eine didaktische Aufbereitung des Prüfungsprogrammes schließen. Die Prüfungskommission hat über die künstlerische und pädagogische Eignung zu entscheiden. Über die Vergabe der Studienplätze entscheidet die Zulassungskommission nach Maßgabe des Rektorats. Der Studiendirektor kann einzelne noch zu absolvierende Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium nominieren sowie die Nachbringung zweier Bachelorarbeiten vorschreiben, wenn die volle Gleichwertigkeit nicht gegeben ist. Für Kandidatinnen / Kandidaten aus dem nicht-deutschsprachigen Raum wird zur Aufnahme des Masterstudiums in Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik der Nachweis von Deutschkenntnissen nach Niveau B2 (gem. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER 1997) vorausgesetzt. Im Masterstudium wird empfohlen, grundsätzlich den gesamten Anteil des ZKF-Unterrichtes zu absolvieren.
Inhalt
Allgemeine Aufgabe
Allgemeine Aufgabe der Instrumental- und Gesangspädagogik ist die Vermittlung von Musik im Sinne einer Äußerung menschlicher Kultur sowie als Möglichkeit und Zeugnis aktiver Lebensgestaltung. Das jeweils gewählte Instrument (Gesang) stellt das zentrale Medium für diese Vermittlungsarbeit dar. Instrumental- und Gesangspädagogik hat die Lehre des künstlerischen, handwerklichen, erlebenden, verstehenden und wissenschaftlichen Umgangs mit dem Kulturphänomen Musik zum Inhalt.
Im Studium zu erwerbende Qualifikationen sind:
- die Fähigkeit zu künstlerisch und technisch ausgereiftem Instrumentalspiel (Gesang) im „Zentralen künstlerischen Fach“ (ZKF) samt Kenntnis
der Geschichte und Bauweise des Instruments und der musikalischen Literatur
- die Fähigkeit zur musikalischen Ensemblearbeit in Mitwirkung und Leitung
- die Befähigung zur Vermittlung allgemeiner musikalischer sowie der speziell instrumentalen Fähigkeiten und Kenntnisse an Schüler unterschiedlicher Alters-, Begabungs- und Ausbildungsstufen
- der Erwerb von soliden Grundlagen der Musikpädagogik, Musiktheorie und Musikwissenschaft und eines Potenzials zur Umsetzung dieser Kenntnisse im Berufsleben
Die in der gesellschaftlichen Realität dominanten technisch-wirtschaftlichen Ziele lassen die Entfaltung anthropologischer Grunddispositionen nur eingeschränkt zu und behindern die kreativ-eigenschöpferische Verwirklichung des Menschen. Diese zu fördern und ihren Stellenwert für die Zukunft zu sichern stellt sich als Herausforderung eines zeitgemäßen Studiums der Instrumental- und Gesangspädagogik, wie es an der Universität Mozarteum Salzburg angeboten wird. Es vermittelt eine erstrangige Ausbildung in künstlerischer und pädagogischer Hinsicht. Die Absolvent/inn/en erwerben zudem soziale und organisatorische Kompetenzen, die sie zur Berufsausübung in flexibler Form befähigen. Sie arbeiten pädagogisch, künstlerisch und wissenschaftlich selbständig und sind fähig zu kritischer Dokumentation, Evaluation und Reflexion.
Allgemeines
Das Studium der Instrumental- und Gesangspädagogik an der Universität Mozarteum Salzburg gliedert sich in ein vierjähriges (achtsemestriges) Bachelorstudium und einem weiterführenden Masterstudium
Das weiterführende, zweijährige (viersemestrige) Masterstudium wird mit
- dem vollständigen Absolvieren sämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen,
- dem Verfassen einer Masterarbeit
- und der abschließenden kommissionellen Masterprüfung aus dem Zentralen künstlerischen Fach samt didaktischem Anteil sowie dem Fach der Masterarbeit beendet. An Absolvent/inn/en des Studiums wird der akademische Grad „Master of Arts“, abgekürzt „MA“, verliehen.
Das Studium der Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik ist ein Präsenzstudium. Die hohe Zahl von Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter und die Verflechtung der Lehrinhalte lassen ein Fernstudium, auch in Teilen, nicht zu. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen erfordern eine fortwährende Beurteilung der Leistung, weshalb in den Lehrveranstaltungstypen EX, KE, KG, PR, PS, SE, UE und VU Anwesenheitspflicht besteht.
Masterstudium
Das Masterstudium dient der Vertiefung der künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Qualifikationen bis zur höchsten Stufe. Die Palette der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen erlaubt den Studierenden, Teile des Studiums an anderen inländischen bzw. international
anerkannten ausländischen Universitäten zu absolvieren.
Im Masterstudium sind Lehrveranstaltungen aus Pflichtfächern und Freien Wahlfächern zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungen aus Freien Wahlfächern können dem Lehrangebot jedweder in- und ausländischen Universität entnommen werden, dürfen aber nicht KE betreffen.
Lehrveranstaltungen, die im Bachelorstudium als Freie Wahlfächer absolviert wurden, werden im Masterstudium nicht nochmals angerechnet.
Masterarbeit
Im Masterstudium ist eine Masterarbeit zu verfassen:
Das Thema der Masterarbeit ist einem der im Curriculum festgelegten wissenschaftlichen Prüfungsfächer zu entnehmen, d.s. Musikpädagogik, Theorie der Musik bzw. Musikgeschichte. Die Masterarbeit ist bei Lehrenden an der Universität Mozarteum einzureichen, die vom Studiendirektor
zur Betreuung von Masterarbeiten berechtigt wurden.
Die Masterarbeit hat wissenschaftlichen Kriterien zu entsprechen, auf eigenständigen Recherchen und methodischer Reflexion zu beruhen.
Sie soll ca. 80 Seiten Text (ohne Notenbeispiele, Illustrationen) umfassen, geschrieben mit Times New Roman oder Arial in 12-Punkt-Schriftgröße mit 1½-zeiligem Abstand, alle Ränder 2,5 cm.
Sofern diese Kriterien nicht erfüllt sind, ist die Masterarbeit zurückzuweisen.