Inhalt
Kennzahl: Bachelor (V 033 145 6..)
Studienziel und übergreifende Bildungsprinzipien
Ziel des Bachelor- und Masterstudiums Instrumental(Gesangs-)pädagogik an der Universität für
Musik und darstellende Kunst Graz ist die hochqualifizierte künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung zur Lehrerin/zum Lehrer für Instrumental- und Gesangsunterricht an öffentlichen und privaten Institutionen, wie z. B. Musikschulen und Konservatorien sowie im freien Beruf. Das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs-)pädagogik schließt mit der Verleihung des Titels „Bachelor of Arts“ (BA) ab, das Masterstudium schließt mit der Verleihung des Titels „Master of Arts“ (MA) ab.
Mit der Studienrichtung Instrumental(Gesangs-)pädagogik werden die nachstehenden übergreifenden Bildungsziele verfolgt:
a. Erwerb genereller Schlüsselqualifikationen für die Ausübung des Lehrberufs an Musikschulen,
Konservatorien und anderen öffentlichen und privaten einschlägigen Einrichtungen.
b. Befähigung zur Erfüllung der in den Lehrplänen der Musikschulen und Konservatorien
festgelegten Bildungsaufgaben.
c. Hinführung zum eigenständigen Wissenserwerb und zur eigenständigen künstlerischen
Weiterbildung.
d. Hinführung zur Nutzung der Angebote der Fortbildung und zur effizienten Nutzung der
Informationstechnologien (z.B. Kommunikation, Informationsbeschaffung und Musikproduktion).
e. Anleitung zur Förderung von Teamarbeit und Selbstmanagement.
f. Vermittlung fachspezifischer Zugänge zur Wahrnehmung und Behandlung gesellschaftlicher
Probleme.
Allgemeine Bestimmungen
(1) Den Studierenden wird empfohlen, von Angeboten anerkannter ausländischer postsekundärer
Bildungseinrichtungen Gebrauch zu machen.
(2) Positiv absolvierte Lehrveranstaltungen anderer Kunstuniversitäten oder postsekundärer
Bildungseinrichtungen werden auf Antrag der/des Studierenden von der Studiendekanin/dem
Studiendekan anerkannt, sofern sie nach Inhalt Lehrveranstaltungen der Studienrichtung
Instrumental(Gesangs-)pädagogik an der Kunstuniversität Graz gleichwertig sind.
(3) Sofern die Partnerinstitution ECTS voll anwendet, erfolgt die Anerkennung von Lehrveranstaltungen
im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European
Credit Transfer System – ECTS) in ECTS. Ist das nicht der Fall, wird in SSt. anerkannt. Der Antrag aufAnerkennung absolvierter Lehrveranstaltungen der/des Studierenden ist an die Studiendekanin/den Studiendekan zu richten
Ziel des Studiums ist die künstlerische und wissenschaftliche Berufsvorbildung zur Lehrerin/ zum
Lehrer für Instrumental- und Gesangsunterricht an öffentlichen und privaten Institutionen wie z.B.
Musikschulen, Konservatorien und anderen Bildungseinrichtungen, für die der Abschluss eines
solchen Studiums Anstellungsvoraussetzung ist. Im Rahmen des Studienplans werden künstlerische,
wissenschaftliche und künstlerisch-pädagogische Lehrveranstaltungen angeboten. Das Qualifikationsprofil einer Instrumental(Gesangs-)lehrerin/eines Instrumental(Gesangs-)lehrers umfasst im Wesentlichen 3 Kompetenzen:
1. Künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Kompetenz,
2. fachdidaktische und allgemeinpädagogische Kompetenz,
3. soziale, personale und organisatorische Kompetenz.
Ad 1. Künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Kompetenz:
Ziel der Ausbildung ist es, die vorhandenen künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die
improvisatorischen Möglichkeiten am Instrument (Gesang) auf Basis aktueller künstlerischer und
didaktischer Erkenntnisse gezielt zu fördern und so die Grundlage für eine höchstqualifizierte,
selbstständige künstlerische Arbeit zu liefern. Darüber hinaus ist für diese eigenständige künstlerische
Leistung ein Höchstmaß an kritischer Reflexion zu leisten, für die eine wissenschaftliche Erarbeitung
im Vorfeld oder begleitend die Grundlage bietet.
Ad 2. Fachdidaktische und allgemeinpädagogische Kompetenz:
Die fachdidaktische und allgemeinpädagogische Kompetenz umfasst die Fähigkeit zum Erkennen und
Vermitteln der komplexen, multidisziplinären Grundlagen des eigenen Fachs im Spannungsfeld
gesellschaftlicher Erwartung und Akzeptanz. Auf erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen
basierend soll die Möglichkeit geboten werden, mit der Situation des Unterrichts in praktischer
Konfrontation fundiert und kreativ umzugehen. Voraussetzung hierfür ist die Fähigkeit, künstlerische
Begabungen zu erkennen, richtig einzuschätzen und gezielt zu fördern, auf Basis instrumentalpädagogischer Konzepte das didaktische und methodische Repertoire im Einzel- und
Gruppenunterricht zu begründen und zu erweitern, Lern- und Übestrategien zu entwickeln sowie
körperliche und motivationale Dispositionen zu fördern.
Ad 3. Soziale, personale und organisatorische Kompetenz:
Die Gesellschaft erwartet in zunehmendem Maß von jeder erzieherisch tätigen Persönlichkeit so
genannte Schlüsselqualifikationen (z.B. Team-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Flexibilität, Initiative), und zwar einerseits in der eigenen Vorbildwirkung der Lehrerin/des Lehrers, wie auch andererseits in deren Entwicklung und Förderung bei der heranwachsenden Generation. Das eigene Können ist dafür nicht ausschließlich Grundlage, sondern weiters das Wissen um die persönliche gesellschaftliche und fachliche Stellung innerhalb der Kunstwelt. In diese Kompetenzen ist
darüber hinaus die Fähigkeit des Umgangs und der Nutzung aktueller Informationstechnik integriert,
und zwar in künstlerischer, wissenschaftlicher und organisatorischer Hinsicht.
Ziel des Bachelorstudiums Instrumental(Gesangs-)pädagogik-Jazz ist darüber hinaus das Erlernen
einer improvisatorischen Sprache in strukturgebundenem Rahmen und jazzimmanenter Musizierpraxis, wobei auch die wichtigen Spielformen artverwandter Popularmusiken behandelt werden, sowie eine pädagogisch–didaktisch sinnvolle Vermittlung dieser Fähigkeiten. Die Absolventinnen und Absolventen sollen weiters die Fähigkeit besitzen, künstlerische Ideen eigenständig zu formulieren und ihr musikalisches und pädagogisches Schaffen wissenschaftlich fundiert zu reflektieren.