Master Japanologie

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Informationen über Master Japanologie - Mit Anwesenheitspflicht - Innere Stadt - Wien

  • Ziele
    - die intensive kulturelle und sozialwissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem moderenen Japan sowie die Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten über das frühmoderne Japan - die Fähigkeit mit Angehörigen der japanischen Kultur in wirtschaftliche, politischen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereichen sinnvoll zu kommunizieren
  • Anforderungen
    Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule
  • Titel
    Master of Arts (MA)
  • Inhalt
    Studiendauer: 4 Semester

    Aufbau:

    Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:

    Vormodernes Japanisch (10 ECTS-Punkte):

    - Vormoderne Japanische Sprachstile I und II (je 5 ECTS)

    Wissenschaftliche Textlektüre (10 ECTS-Punkte):

    - Lektüre wissenschaftlicher Fachtexte I und II (je 5 ECTS)

    Vertiefende Sprachbeherrschung (12 ECTS-Punkte):

    - Japanisch Theorie Vertiefung (4 ECTS)
    - Japanisch Praxis Vertiefung (4 ECTS)
    - Japanisch Zeitungslektüre (4 ECTS)

    Methoden in der Japanforschung (8 ECTS-Punkte):

    - Qualitative und Quantitative Methoden in der Japanforschung (je 4 ECTS)

    Spezialwissen (8 ECTS-Punkte):

    - VO/UE Spezialwissen I und II (je 4 ECTS)

    Wissenschaftliche Vertiefung 1 und 2 (je 8 ECTS-Punkte):

    - Japanologische Seminare I und II (je 8 ECTS)

    Masterkolloquium (5 ECTS-Punkte):

    - Masterkolloquium I und II (3 bzw. 2 ECTS)

    Ostasienwissenschaften (15 ECTS-Punkte):

    - VO/UE/SE im Ausmaß von 15 ECTS

    Masterarbeit (30 ECTS-Punkte):
    Das Thema der Masterarbeit muss aus einem der Module entnommen werden.  Ihr Umfang beträgt zwischen 144 000 und 216 000 Zeichen. Weitere Informationen zur Masterarbeit finden sich im Curriculum für das Masterstudium Japanologie.

    Masterprüfung (6 ECTS-Punkte):
    Eine einstündige kommissionelle Gesamtprüfung vor einem aus mindestens drei Personen bestehenden Prüfungssenat, wobei den beiden Haupt-PrüferInnen annähernd dieselbe Zeit für die Prüfung einzuräumen ist.

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