Anforderungen
- Altersgrenzen Mindestalter: das vollendete 17. Lebensjahr Höchstalter: das vollendete 30. Lebensjahr - Zulassungsprüfung - Voraussetzung für die Aufnahme in das Masterstudium Jazz-Instrumental ist die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung sowie die Verfügbarkeit eines Studienplatzes. - Die Zulassungsprüfung wird im Rahmen einer kommissionellen Gesamtprüfung absolviert und dient der Überprüfung der Eignung der StudienplatzanwärterInnen im Bereich instrumentalistische Fähigkeiten, musikalische Begabung, musikalische Hörfähigkeit und musiktheoretische Vorkenntnisse. - Die Prüfungskommission für die Zulassungsprüfung setzt sich folgendermaßen zusammen: Eine/Ein Prüfungsvorsitzende/r (Abteilungsvorstand oder deren/dessen StellvertreterIn) sowie mindestens 6 Lehrende der Abteilung 6 — Jazz. Jazz-Klavier, -Gitarre, -Kontrabass/E-Bass, -Saxophon, -Posaune und -Trompete: - Vorlage und Vorspiel von mindestens 2 Solo-Transkriptionen (3 Kopien für die Kommission) - Vorspiel mit eigener Band: ein Repertoire von 20 Stücken unterschiedlicher Stilistik ist vorzubereiten und vom Kandidaten auswendig zu spielen Jazz-Schlagzeug: - 1 notiertes Drum Solo spielen (ca. 2 Seiten, eigene Komposition, Stilistik nach freier Wahl, 3 Kopien für die Jury) - 3 Stücke mit CD vorbereiten, davon mindestens ein Bigband-Arrangement, verschiedene Stilrichtungen (Swing, Latin, Funk...) - Vorspiel mit eigener Band: ein Repertoire von 20 Stücken unterschiedlicher Stilistik ist vorzubereiten und vom Kandidaten auswendig zu spielen, Arrangements mit Drum Feature, z.B. Intro, Vierer, Achter etc; eventuell auch ein Solo über einen Chorus