Master Musiktheorie

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Informationen über Master Musiktheorie - Mit Anwesenheitspflicht - Graz - Steiermark

  • Ziele
    Ziel des Studiums ist die künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung zur Komponistin/zum Komponisten bzw. Musiktheoretikerin/Musiktheoretiker.
  • Anforderungen
    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium sind entweder ein abgeschlossenes Bachelorstudium für Komposition und Musiktheorie an einer einschlägig postsekundären Bildungseinrichtung oder eine fachverwandte akademische Qualifikation, die einem Bachelorabschluss mindestens gleichwertig ist. Sowie die positive Absolvierung eines Eignungskolloquiums (mit Vorlage von eigenständigen Kompositionen für die Masterstudien „Komposition“ und „Komposition- Musiktheater“, Vorlage von eigenständigen musiktheoretischen Arbeiten für das Masterstudium „Musiktheorie“, Vorlage von eigenständigen Kompositionen mit elektroakustischen Mitteln und/oder Klang- oder Installationskunst und/oder eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich Computermusik für das Masterstudium „Komposition-Computermusik“).
  • Titel
    Master
  • Inhalt
    Kennzahl: Master (V 066 702)

    Gliederung der Studien

    Das Studium „Komposition und Musiktheorie“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst
    in Graz ist im Bachelorstudium in die Schwerpunkte „Komposition“ und „Musiktheorie“ gegliedert,
    die darauf aufbauenden Masterstudien werden in den Studienrichtungen „Komposition“,
    Musiktheorie“, „Komposition-Musiktheater“ und „Komposition-Computermusik“ (mit den
    Schwerpunkten „Komposition“ und „Computermusik“) angeboten.

    Dauer der Studien

    (1) Das Bachelorstudium dauert sechs, die Masterstudien dauern vier Semester.
    (2) Die Gesamtstundenanzahl beträgt für das Bachelorstudium „Komposition und Musiktheorie
    Schwerpunkt Komposition“ 111,5 Semesterstunden.
    (3) Die Gesamtstundenanzahl beträgt für das Bachelorstudium „Komposition und Musiktheorie
    Schwerpunkt Musiktheorie“ 112,5 Semesterstunden.
    (4) Die Gesamtstundenanzahl beträgt für das Masterstudium „Komposition“ 49,5
    Semesterstunden.
    (5) Die Gesamtstundenanzahl beträgt für das Masterstudium „Musiktheorie“ 46,5
    Semesterstunden.
    (6) Die Gesamtstundenanzahl beträgt für das Masterstudium „Komposition-Musiktheater“ 51
    Semesterstunden.
    (7) Die Gesamtstundenanzahl beträgt für das Masterstudium „Komposition-Computermusik –
    Schwerpunkt Komposition“ 51 Semesterstunden.
    (8) Die Gesamtstundenanzahl beträgt für das Masterstudium „Komposition-Computermusik –
    Schwerpunkt Computermusik“ 50 Semesterstunden.

    Grundsätze und Ziele

    Das Studium der Studienrichtung Komposition und Musiktheorie an der Universität für Musik und
    darstellende Kunst in Graz ist in der Form eines Bachelors- und Masterstudiums aufgebaut. Es
    umfaßt die Schwerpunkte Komposition, Musiktheorie, Computermusik (bzw. elektronische Musik)
    und Musiktheater.

    Dieses Studium soll die Absolventinnen und Absolventen befähigen, selbständig, innovativ und
    kreativ auf ihrem Gebiet tätig zu sein. Auf Grund der Vielschichtigkeit dieser primär künstlerischen
    Arbeit steht daher der gesamtheitliche Ansatz im Vordergrund. Die fächerübergreifende,
    ganzheitliche Sichtweise hat zur Folge, dass im Laufe des Studiums besonderer Wert auf die
    Einpassung von Kenntnissen und Fertigkeiten in die junge Künstlerpersönlichkeit gelegt wird.

    Tätigkeitsfeld und Qualifikationen

    Im Hinblick auf relevante Tätigkeitsfelder (Komposition, angewandte Musik, Lektoren- und
    Kopistentätigkeit, Unterrichten musiktheoretischer Fächer, Kulturmanagement u.a.) sollen
    musiktheoretisch-wissenschaftliche und künstlerisch-praktische Grundlagen und Methoden wie
    auch die weit gefächerten interdisziplinären Aspekte der oben genannten Bereiche vermittelt
    werden. Das Studium „Komposition und Musiktheorie“ hat die Verbindung von Forschung und
    Lehre zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll sich die Ausbildung im kompositorischen
    Einzelunterricht an den individuellen Prädispositionen und Interessen der Studierenden orientieren. Umfang und Lehrinhalt der Pflicht- und Wahlfächer sowie die Prüfungs- und Zulassungsordnung haben auf einen Studienabschluss innerhalb der festgelegten Studiendauer abzuzielen.

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