Anforderungen
Vorraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Saiteninstrumente ist ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium der gleichen Studienrichtung oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung. Die Studienkommission der Abteilung 3 kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, einzelne über den Studienplan hinausgehende Lehrveranstaltungen zu absolvieren bzw. schriftliche Arbeiten nachzureichen. Für die Erfüllung dieser Aufgaben kann den Studierenden eine Frist gesetzt werden. Wird keine Frist gesetzt, so sind die Auflagen spätestens bis zum Abschluss des Studiums zu erfüllen. Nachweis der Deutschkenntnisse: StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Voraussetzung: Bachelor-Abschluss oder gleichwertiger Abschluss Künstlerische Prüfung: Vortrag am Instrument (s. unten) Prüfungsgespräch Die Prüfungskommision setzt sich aus mindestens sechs Lehrenden der Konservatorium Wien Privatuniversität sowie dem Abteilungsvorstand oder deren/dessen StellvertreterIn als Vorsitzendem zusammen. Prüfungsprogramme zur Zulassungsprüfung ins Masterstudium: Viola: 1. F. A. Hoffmeister, Violakonzert D-Dur oder C. Stamitz, Violakonzert Nr. 1 D-Dur (jeweils zur Gänze) 2. Eine große Sonate wie zum Beispiel: E. Bloch, Suite (1919) R. Clarke, Sonate P. Hindemith, Sonate op. 11/4 B. Martinu, Sonate D. Schostakowitsch, Sonate op. 147 3. J. S. Bach: eine (ganze) Suite aus BWV 1007-1012 oder Chaconne aus BWV 1004 oder jeweils Adagio (Grave) und Fuge aus BWV 1001, 1003, 1005. Die Werke der Gruppen 1 und 3 sind auswendig vorzutragen.