Master Phytomedizin
Das Masterstudium „Phytomedizin“ ist gemäß § 54 (1) Universitätsgesetz 2002 ein ingenieurwissenschaftliches Studium. Den Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums „Phytomedizin“ wird der akademische Grad "Diplom-Ingenieurin" bzw. "Diplom-Ingenieur", abgekürzt...
Kategorie: Biomedizin
Methode: Mit Anwesenheitspflicht